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AHO Aktuell - 05.03.2003

LK Bad Bentheim: >Stall-Arrest< für Hühner, Gänse und Enten


Nordhorn (aho) - Nach dem Ausbruch der sogenannten „Geflügelpest“ in den
Niederlanden ist auch im Landkreis Grafschaft Bentheim die Besorgnis groß,
dass die hochansteckende Seuche auf Deutschland übergreifen könnte. Die
Kreisverwaltung hat mittlerweile einen Krisenstab eingerichtet und erste
Maßnahmen ergriffen, um das Risiko zu minimieren.

Vorsorglich wurden bereits am Montag alle 25 Grafschafter Mast-, Lege- und
Zuchtbetriebe gesperrt. Sie stehen unter amtstierärztlicher Kontrolle.

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hochansteckende Virusinfektion,
die Hühner und Truthühner, Fasanen, Gänse und Puten, Wasser- und
Wildgeflügel befällt. Mögliche Krankheitsbilder sind hohes Fieber, Apathie
und Niesen, ein Großteil der infizierten Tiere verendet innerhalb von fünf
Tagen.

Als weitere Maßnahme zum Schutz gegen diese Krankheit, hat der Landkreis
Grafschaft Bentheim darüber hinaus eine Allgemeinverfügung erlassen, die
alle Geflügelbesitzer dazu verpflichtet, ihre Tiere (Hühner, Enten und
Gänse) bis auf weiteres einzustallen. Grund dafür ist, das Kontakte zwischen
Zugvögeln und Freilandgeflügel nicht ausgeschlossen werden können.

Halter, die über keinen Stall verfügen, müssen Schutzvorkehrungen treffen,
die eine Einschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel verhindern. Dazu
gehören z.B. eine überstehende dichte Abdeckung nach oben und vogelsichere
Seitenbegrenzungen.

Der Landkreis Grafschaft Bentheim appelliert an alle Geflügelhalter, die
Hygienevorschriften zu beachten und verdächtige Tiere unverzüglich der
Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz zu melden.

 



 

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