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AHO Aktuell - 04.03.2003

Informationen zur Klassischen Geflügelpest


Cloppenburg (aho) – Die Kreisverwaltung des Landkreises Cloppenburg
informiert zur Klassischen Geflügelpest:

Die Geflügelpest (fowl plague, avian influenza) wird durch hochvirulente
Virusstämme der Familie Orthomyxoviridae, Gattung Influenzavirus, Typ A
(IAV)
- mit einem intravenösen Pathogenitätsindex (IVPI) in 6 Wochen alten
Hühnern von > 1,2
- oder durch Virusstämme der Subtypen H5 und H7 des IAV, bei denen die
molekularbiologische Untersuchung eine Häufung basischer Aminosäuren an der
Spaltstelle des Hämagglutinins aufzeigt,
hervorgerufen.

Charakterisiert werden sie aufgrund zweier Oberflächenproteine, dem
Hämagglutinin (H) mit 15 und der Neuraminidase (N) mit 9 Subtypen. Ein
häufiger Wechsel von Erbinformationen untereinander ermöglicht somit alle
Kombinationen von H- und N- Subtypen. Die bisher nachgewiesenen Erreger der
Klassischen Geflügelpest gehören zu den Hämagglutinin Subtypen H5 und H7.

Klinik:

Infektionen führen zu schweren Allgemeinerkrankungen bei Hühnern und anderen
Geflügelarten (Puten, Wildvögel). Die Inkubationszeit beträgt wenige Stunden
bis 3 Tage.
Die Virusausscheidung beginnt bereits vor dem Auftreten erster klinischen
Erscheinungen. Die Erreger werden mit dem Sekret des Nasen- Rachenraumes und
dem Kot ausgeschieden.
Eintrittspforte ist der Nasen- Rachenraum, sowie die Lidbindehäute, ebenso
ist eine orale Infektion möglich.
Klinische Symptome sind Mattigkeit, Schläfrigkeit, Apathie, Freß- und
Bewegungsunlust, Atemnot und Durchfall. Die Mortalität kann bis zu 100 %
betragen je nach Erregertyp. Im klinischen Verlauf ist sie der Newcastle
Disease (ND) sehr ähnlich.
Die Krankheit wird durch engen, direkten Tierkontakt oder durch
Tröpfcheninfektion über sehr kurze Distanzen übertragen, weswegen sie sich
in Intensivtierhaltungen rasch ausbreitet. Weitere Übertragungsmöglichkeiten
sind Personenverkehr, Schlachtkisten, Verpackungsmaterial, Schlachtkörper
und Schlachtabfälle von Geflügel. Auch die Übertragung durch Zugvögel ist
möglich.

Die Tenazität des Erregers ist gering (behülltes Virus). Es ist empfindlich
gegen Hitze, Trockenheit, extreme pH-Werte und Desinfektionsmittel.
Organisches Material (Nasensekret, Kot) stabilisiert das Virus. Das
Überleben in der Außenwelt ist abhängig von Temperatur und Feuchtigkeit.
(Flüssigmist 105 Tage, Kot 30 bis 35 Tage bei 4° C, 7 Tage bei 20° C)

Pathologisch - anatomisch zeigen sich Blutungen im Kehlkopfbereich, in der
Luftröhre, Speiseröhre und im Drüsenmagen. In schweren Fällen kommt es zu
ausgeprägten Entzündungen in diesen Systemen.

Bekämpfungsmaßnahmen:

Anzeigepflicht !! Einfuhrbeschränkung, Einfuhrverbot; RL 92/40/EWG vom 19.
Mai 1992 Verordnung zum Schutz gegen Geflügelpest und Newcastle Krankheit
vom 21. Dezember 1994
Eine Impfung ist wegen der vielen verschiedenen Stämme und der
Wandlungsfähigkeit des Erregers nur schwer möglich und nach Geflügelpest-VO
verboten.

Der Landkreis stellt ebenso ein Merkblatt „10 Gebote für
geflügelhaltenden Betriebe“
als PDF-Dokument zur Verfügung.

 



 

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