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AHO Aktuell - 04.03.2003

Geflügelpest: Einschleppungsgefahr durch Zugvögel


Hannover (aho) - "Konkrete niederländische Lieferlisten", bezogen auf die
inzwischen 16 unter Geflügelpest-Verdacht stehenden niederländischen
Betriebe sowie die dazu gehörenden Sperrgebiete liegen den niedersächsischen
Behörden noch nicht vor, teilte das Landwirtschaftsministerium heute mit.
Erste Erkenntnisse aus den räumlich nur schwer zuzuordnenden ANIMO-Meldungen
hätten zwar als Grundlage für die bereits vorgenommene vorsorgliche und
vorläufige Sperrung von rund 250 belieferten niedersächsischen Betrieben
gedient, seien aber als Beurteilungskriterien für eine tatsächliche akute
Gefährdung nicht ausreichend.
Abgestimmt haben sich Bund und Länder heute darüber, dass als
"seuchenrelevant" nur Lieferungen aus den Niederlanden eingestuft werden,
die nach dem 8. Februar erfolgten. Außerdem, dass keine Tötungsanordnungen
ausgesprochen werden, wenn 11 Tage nach dem Einstallungstermin keine
klinischen Symptome festzustellen sind und dass die Aufhebung einer Sperre
nach 21 Tagen ohne klinische Symptome erfolgen kann.
Um das Seuchenverbreitungsrisiko zu minimieren hat Niedersachsen u.a.
vorgeschlagen, den Niederländern Einwegverpackungen für Konsumeier
vorzuschreiben, außerdem strenge Reinigungs- und Desinfektionsauflagen für
Lieferfahrzeuge u.a. von Futtermitteln.
Vorbereitet wird in Niedersachsen zurzeit eine Verordnung, die ein
landesweites Aufstallungsgebot vorschreibt. Dieses bislang nur in Weser-Ems,
Diepholz und Nienburg geltende "Freilandverbot" sei aufgrund der
Einschleppungsgefahr durch Zugvögel dringend erforderlich, so die
Begründung. Hinweise auf eine möglicherweise bereits erfolgte Einschleppung
der Seuche nach Niedersachsen liegen bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht
vor.

 



 

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