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AHO Aktuell - 04.03.2003

Geflügelinfluenza: Alle Geflügelhalter sind gefordert


Schwerin (aho) - In Mecklenburg-Vorpommern wurden unmittelbar nach
Bekanntwerden des dringenden Seuchenverdachts der Klassischen Geflügelpest
in den Niederlanden am Sonnabend durch die Veterinärbehörden
Sicherungsmaßnahmen aufgenommen. Das Agrarministerium in Schwerin fordert
alle Geflügelhalter zur Vorsicht auf.

Alle Geflügelarten sind für das die Erkrankung verursachende Influenzavirus
empfänglich, auch wenn es in der Ausprägung der Erkrankung Unterschiede
gibt. Bei Hühnern und Puten sind die Symptome, u.a. struppiges Gefieder,
Teilnahmslosigkeit, hohes Fieber, zentralnervöse Störungen, Durchfall, Ödeme
an Kopf, Hals und Beinen sowie der Rückgang der Legeleistung oft
ausgeprägter als bei Gänsen und Enten. Zu den auffallenden Symptomen gehören
typische Atemgeräusche wie Niesen und Schnorcheln.

Das Virus wird vornehmlich über die Atemwege und den Kot ausgeschieden und
kann - auch wenn das Virus in der Außenwelt wenig resistent ist - je nach
Umgebungstemperatur drei bis - in Sonderfällen - 30 Tage seine
Infektionseigenschaften behalten. Auch Tiere, die nur wenig ausgeprägte
Symptome zeigen, können die Krankheit übertragen.
Jeder Tierhalter, auch der Hobbytierhalter, ist verpflichtet, bei der
Feststellung von Krankheitssymptomen, die auf die Geflügelpest hindeuten
könnten, dies beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt anzuzeigen, erklärt das
agrarministerium von Mecklenburg-Vorpommern. Liegen Symptome vor und werden
nicht angezeigt, kann dies schwerwiegende Folgen, bis hin zum Strafverfahren
und zu Regressforderungen haben.

Bis weitere Erkenntnisse zur Ausbreitung der Seuche vorliegen, wird allen
Geflügelhaltern empfohlen - unabhängig von der Zahl der Tiere und dem
Haltungszweck - die Tiere in geschlossenen Ställen zu halten und mit anderen
Tieren und Personen möglichst nicht in Kontakt kommen zu lassen. Bruteier
oder sonstige mit Geflügel in Berührung gekommene Gegenstände und
Materialien sollten nicht aus den betroffenen niederländischen Gebieten
bezogen werden.

Der Geflügelwirtschaftsverband Mecklenburg-Vorpommern und der Verband der
Rassegeflügelzüchter haben ihre Unterstützung zur Einhaltung der
Schutzmaßnahmen zugesagt und geben entsprechende Informationen an
Geflügelhalter weiter. Den Klein- und Hobbyhaltungen kommt für den
Seuchenschutz eine hohe Bedeutung zu. In den Niederlanden sind neben großen
Legehennenhaltungen insbesondere Klein- und Hobbyhaltungen betroffen. Das
zeigt, dass alle Geflügelhalter die Hinweise sehr ernst nehmen müssen, damit
eine Verschleppung der Seuche nach Mecklenburg-Vorpommern verhindert wird.

Bereits am Sonnabend wurden mit sofortiger Wirkung alle
Geflügelgülletransporte aus den Niederlanden nach Mecklenburg-Vorpommern
untersagt. Die Tierärzte an den Grenzkontrollstellen in
Mecklenburg-Vorpommern wurden angewiesen, keine Geflügeltransporte
holländischer Herkunft zu akzeptieren. Mit den übrigen Bundesländern und der
Bundesregierung werden ferner Schutzmaßnahmen eng abgestimmt, um einen
Ausbruch dieser für das Geflügel äußerst gefährlichen und mit erheblichen
wirtschaftlichen Auswirkungen verbundenen Tierseuche in Deutschland zu
verhindern.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde bisher ein Geflügelbetrieb gesperrt und
unter amtstierärztlicher Beobachtung gestellt. Die betroffenen Tiere wurden
Anfang Februar geliefert und zeigen bisher keine Symptome. Aufgrund der
Inkubationszeit von bis zu 14 Tagen wird davon ausgegangen, dass die Tiere
nicht infiziert sind.

 



 

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