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AHO Aktuell - 03.03.2003

EU verhängt Exportverbot wegen Geflügelpest


Brüssel/Berlin (aho) - Nach einem vermutlichen Ausbruch von Klassischer
Geflügelpest in den Niederlanden (Provinz Gelderland), hat die EU-Kommission
heute eine Entscheidung zur Unterstützung der niederländischen Behörden
getroffen. Die Niederlande haben bereits Maßnahmen zur Bekämpfung der
Tierseuche getroffen. Die niederländischen Behörden trafen in Zusammenarbeit
mit der EU-Kommission unverzüglich die für einen solchen Ausbruch
vorgesehenen Maßnahmen. Dazu wurde der Transport von lebendem Geflügel und
Bruteiern landesweit gestoppt; diese Sperre beinhaltet auch ein
Verbringungsverbot für lebendes Geflügel und Bruteier aus dem gesamten
Hoheitsgebiet der Niederlande in andere Mitgliedstaaten und in Drittländer.
Die heute angenommene Entscheidung der Kommission verstärkt diese Maßnahmen
durch deren Festlegung auf EU-Ebene. Der Transport von Geflügel ist auch
innerhalb der Niederlande nun verboten. Die Entscheidung ist an die
Mitgliedstaaten gerichtet, die nun ihre Handelsvorschriften so ändern
müssen, dass sie mit dieser Entscheidung in Einklang stehen.

Die Maßnahmen gelten vorläufig bis zum 6. März 2003. Die Lage wird auf der
für den 5. März 2003 anberaumten Sitzung des Ständigen Ausschusses für die
Lebensmittelkette und Tiergesundheit jedoch erneut geprüft. An der Sitzung
nehmen Vertreter der Mitgliedstaaten und der Kommission teil.

 



 

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