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AHO Aktuell - 03.03.2003

Vorsichtsmaßnahmen wegen Geflügelpest


Berlin (aho) - Nachdem aus den Niederlanden am 1. März ein ernster Verdacht
auf Ausbruch der sogenannten klassischen Geflügelpest (Aviäre Influenza)
gemeldet wurde, haben nach einer Mitteilung des Agrarministeriums in Berlin
der Bund und die Bundesländer umgehend Vorsichtsmaßnahmen gegen die
Einschleppung der Krankheit getroffen. Alle Lieferungen von lebendem
Geflügel und Bruteiern, die in den vergangenen vier Wochen aus
niederländischen Betrieben nach Deutschland gegangen sind, wurden überprüft.
Die betroffenen Empfängerbetriebe wurden vorbeugend unter amtliche
Überwachung der zuständigen Landesbehörden gestellt. Nach wie vor liegen
keine Hinweise vor, dass die in den Niederlanden inzwischen bestätigte
Krankheit nach Deutschland eingeschleppt wurde.
Um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern, haben die Niederlande
bereits am Wochenende jeglichen Transport von lebendem Geflügel und
Produkten aus einem Sperrbezirk von zehn Kilometern um die von der Krankheit
betroffenen Betriebe verboten. Darüber hinaus gilt für ganz Holland ein
Verbringungsverbot für lebendes Geflügel, Bruteier und Gülle bzw. Mist.
Von dem festgestellten Erreger der aviären Influenza-A-Virus (Typ H7) geht
nach derzeitigem Erkenntnisstand keine Gefährdung für den Menschen aus. Die
klassische Geflügelpest ist insbesondere für Hühner und Puten eine
hochansteckende und sehr schnell verlaufende Erkrankung. Sie wird durch
direkten Kontakt der Tiere untereinander oder mit Überträgern wie Menschen,
Wildvögel oder Gegenständen, einschließlich Transportmittel übertragen.
Reisende sind aufgefordert, die Anweisungen der niederländischen Behörden zu
beachten.


 



 

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