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AHO Aktuell - 20.02.2003

Dioxin: Wenige Betriebe in Bayern betroffen


München (aho) - Weitere Untersuchungsergebnisse des thüringischen
Futtermittels, das an bayerische Betriebe geliefert wurde, liegen nach
Angaben des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und
Verbraucherschutz vor. Danach sind zwei Proben Lämmerfutter und eine Probe
Ferkelfutter nicht über dem Grenzwert belastet. Bei einer Probe Ferkelfutter
wurden 1,05 Nanogramm pro Kilogramm Dioxin gemessen; der Wert überschreitet
den Grenzwert von 0,75 Nanogramm pro Kilogramm.

Das belastete Ferkelfutter muss unschädlich beseitigt werden. Mit dem
belasteten Futtermittel gefütterte Tiere dürfen nicht zur Schlachtung
abgegeben werden. Betroffene Tiere werden so schnell wie möglich auf
Dioxinbelastung untersucht. Nach Einleitung der Dioxinuntersuchung sind
Ergebnisse erst jeweils nach fünf Tagen zu erwarten.

Der Schafhaltungsbetrieb, dessen Futtermittel jetzt nachweislich ohne
erhöhte Dioxinbelastung ist, kann wieder freigegeben werden. Die Betriebe,
bei denen die Untersuchungsergebnisse der Futtermittelproben noch nicht
vorliegen, bleiben vorläufig gesperrt.

"Eine Ausweitung der Vorfälle um dioxinbelastetes Futtermittel in Bayern ist
nicht zu erwarten. Die Warenströme des nach Bayern gelieferten Futtermittels
aus Thüringen sind aufgeklärt. Weitere Betriebe sind nach derzeitigem
Kenntnisstand nicht betroffen", sagte Verbraucherschutzminister Eberhard
Sinner. Eine unmittelbare gesundheitliche Gefährdung bayerischer Verbraucher
bestehe nicht. Gleichwohl müsse alles getan werden, jede vermeidbare
Dioxinbelastung auszuschließen.

Insgesamt waren in Bayern elf Betrieb direkt oder indirekt mit
möglicherweise belastetem Futtermittel aus dem Apoldaer Futtermittelwerk
beliefert worden: Bei dem Schweinemastbetrieb mit rund 500 Mastplätzen, der
direkt getrocknete Backwaren aus dem Apoldaer Futtermittelwerk erhalten
hatte, war im Futtermittel eine erhöhte Dioxinbelastung (2,16 Nanogramm pro
Kilogramm) gefunden worden. Bei einem Schwein aus diesem Betrieb war eine
Dioxinbelastung von 3,7 Pikogramm pro Gramm Fett festgestellt worden. Das
Tier wurde unschädlich beseitigt. Auch das Fleisch der übrigen Tiere darf
nur in Verkehr gebracht werden, wenn durch Untersuchung eine erhöhte
Dioxinbelastung ausgeschlossen ist. Zehn Betriebe, davon sieben Schafhalter,
zwei Ferkelbetriebe und ein Entenhalter waren indirekt über ein
Mischfuttermittelwerk beliefert worden.





 



 

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