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AHO Aktuell - 19.02.2003

Schadenshöhe im Dioxin-Skandal noch nicht zu beziffern


Berlin (hib/POT) - Die Höhe des wirtschaftlichen Schadens für
Futtermittelhersteller und Landwirtschaftsbetriebe sowie die genaue Zahl der
Schweine, die infolge von Dioxin-Kontamination getötet werden müssen, ist
derzeit noch nicht genau abzuschätzen. Nach gegenwärtigem Stand seien
wahrscheinlich 3000 Schweine so belastet, dass sie geschlachtet und entsorgt
werden müssten.
Dies erklärte ein Vertreter des thüringischen Ministeriums für
Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt am Mittwochvormittag in seinem
Sachstandsbericht zur Überschreitung von Dioxinhöchstwerten in einem Betrieb
zur Futtermittelherstellung im thüringischen Apolda im Fachausschuss.
Trotz der Grenzwertüberschreitung habe zu keinem Zeitpunkt eine
Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung bestanden, selbst wenn belastetes
Fleisch in den Handel gelangt sein sollte. Insgesamt sei von 1200 Tonnen
dioxinbelasteter getrockneter Backwaren und 930 Tonnen
Rübentrockenschnitzeln auszugehen.
Das Auffinden weiterer dioxinbelasteter Futtermittel sei nach "menschlichem
Ermessen" nicht zu erwarten, hieß es. Für die unverhältnismäßig lange Frist
zwischen der ersten Probenahme am 4. Dezember 2002 und dem Vorliegen des
Untersuchungsergebnisses am 15. Januar 2003 sei die Sammlung von weiteren
Dioxin-Untersuchungsaufträgen an das beauftragte Institut sowie die
Verzögerung durch die Weihnachstpause verantwortlich gewesen.
Die Erfassung des ganzen Ausmaßes der Dioxinbelastung sei durch falsche und
unvollständige Angaben zum Umfang der Havarie in der Trockenanlage durch den
Betriebsleiter erheblich erschwert worden. So sei man ursprünglich aufgrund
der Angaben des Futtermittelherstellers von einer einmaligen Haverie und
einer deutlich geringeren Menge von kontaminiertem Futtermittel ausgegangen.
Erst schrittweise habe sich nach dem 15. Januar herausgestellt, dass die
Trockenanlage trotz einer nicht funktionierenden Abgasrückführung noch
wochenlang weiterbetrieben worden sei. Der Betreiber habe seine
Meldepflichten verletzt und habe mit "erheblicher krimineller Energie"
gehandelt, erklärte der Vertreter des thüringischen
Landwirtschaftsministeriums.
Aus diesem Grund habe man auch strafrechtliche Schritte gegen den Betreiber
eingeleitet. Um solche Vorfälle künftig zu vermeiden, sei eine engere
Verzahnung zwischen der Eigenkontrolle der Futtermittelhersteller und den
amtlichen Kontrollen anzustreben. Bei einem Gespräch hätten die
thüringischen Futtermittelhersteller die Bereitschaft signalisiert, das
freiwillige Monitoring auszubauen.
Eine entsprechende Vereinbarung werde angestrebt. Gegebenenfalls müsse aber
auch der rechtliche Rahmen verschärft werden.
Der Regierungsvertreter kritisierte die aus Sicht des
Bundesverbraucherschutzministeriums "unzureichende Informationspolitik" des
Landes Thüringens. Insbesondere bemängelte er, dass das Ministerium erst am
Wochenende aus der Presse erfahren habe, dass auch 930 Tonnen
Rübentrockenschnitzel möglicherweise kontaminiert seien.
Man habe diesen Vorfall daher erst verspätet im Zuge des Schnellwarnsystems
an die EU-Kommission in Brüssel nachmelden können. Der Vertreter des
thüringischen Landwirtschaftsministeriums wies darauf hin, dass "Gefahr im
Vollzug" bestanden habe, so dass die Öffentlichkeit noch vor den zuständigen
Behörden informiert worden sei.
Die Abgeordneten erkundigten sich unter anderem danach, wer für den
entstandenen Schaden hafte. Der Vertreter Thüringens erklärte, dass die
Landwirtschaftsbetriebe nicht mit einer Entschädigung durch das Land rechnen
könnten, da es sich nicht um eine Tierseuche handele,. Der Steuerzahler sei
für solche Verfehlungen nicht in Regreß zu nehmen.
Vielmehr müsse der Betreiber für den entstandenen Schaden haften.
Existenzvernichtungen infolge des Dioxinskandals wolle die thüringische
Landesregierung aber auf jeden Fall vermeiden.

 



 

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