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AHO Aktuell - 14.02.2003

Produktionsverbot bei Thüringer Futtermittelhersteller bestätigt


Erfurt (aho) - In dieser Woche hat das Thüringer Ministerium für
Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt nach eigenen Angaben alle
Lieferlisten des Thüringer Futtermittelherstellers (TWT), bei dessen
produziertem Futtermittel im Januar 2003 eine Dioxin-Kontamination
festgestellt worden war, angefordert und erhalten. Es wurden auch Nachweise
für die Lieferungen aus Chargen abgefordert, die bisher als unbelastet
galten. Rückstellproben, die das Unternehmen selbst genommen hat, wurden dem
Institut Fresenius nach Bayreuth zur Analyse übersandt. Mit den Ergebnissen
der Analyse wird Mittwoch nächster Woche gerechnet. Dies ist der
schnellstmögliche Zeitpunkt für eine genaue Analyse. Das Ministerium geht
davon aus, dass alle seit Ende November 2002 getrockneten Backreste
teilweise kontaminiert sind.

In der Nacht von gestern zu heute hat die Thüringer Landesanstalt für
Landwirtschaft eine unangemeldete Kontrolle in dem genannten Thüringer
Futtermittelwerk durchgeführt und dabei die in dieser Woche übermittelte
Liste mit allen Lieferscheinen im Unternehmen verglichen. Es gibt nunmehr
keine Anhaltspunkte mehr dafür, dass den Behörden Lieferungen vorenthalten
werden können.

Vor Mittwoch nächster Woche kann laut Angaben des Ministeriums nicht
ausgeschlossen werden, dass im Dezember und Januar weiteres belastetes
Futtermittel das Thüringer Werk verlassen hat. Aus den Niederlanden
übermittelte Ergebnisse von Dioxin-Tests bei Zwiebackbruch aus dem Thüringer
Unternehmen zeigen ähnliche Werte auf wie auch bei dem sichergestellten
Material, das noch im Thüringer Unternehmen lagert (83,75 Tonnen Zwieback).
Bei weiteren Unternehmen (Niedersachsen, Sachsen und Thüringen) muss
angenommen werden, dass sie aus der gleichen Charge beliefert worden sind.
Die betroffenen Unternehmen und die Bundesregierung wurden unverzüglich über
diesen Sachverhalt unterrichtet.

Nach Prüfung der Einhaltung emissionsrechtlicher Bestimmungen durch das
Staatliche Umweltamt Erfurt und die zuständige Fachabteilung des Thüringer
Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt wurde dem
Futtermittelhersteller ein Verbot zum Betreiben der Trocknungsanlage
ausgesprochen und das bereits ausgesprochene Verbringungsverbot auf die
gesamte Produktpalette erweitert.

 



 

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