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AHO Aktuell - 12.02.2003

Carstensen/Klöckner: Tierarzneimittelgesetz - Änderung muss her


Berlin (ots) - Zum geltenden Tierarzneimittelgesetz erklären der
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Harry Carstensen
MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Julia Klöckner MdB:

Zum 1. November 2002 ist das Arzneimittelgesetz für den Bereich
Tiere erheblich verschärft worden. Doch die Umsetzung der
Gesetzesnovelle in der Praxis löst größte Probleme aus. Dies
unterstrich eine Expertenanhörung in der Unionsarbeitsgruppe
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft. Einheitlicher Tenor:
Das Gesetz ist eine praxisferne und bürokratische Verschärfung
tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften, die die Arbeit der
Tierärzte und Tierhalter derart behindert und einschränkt, dass diese
stets "mit einem Bein im Gefängnis stehen".

Das Gesetz sorgt für erhebliche Verärgerung, weil es in der Praxis
oftmals gar nicht möglich ist, dass der Tierarzt jedem kranken Tier
einen persönlichen Krankenbesuch abstattet und eine Diagnose mit
Behandlungsanweisung ausspricht, bevor der Tierhalter die nötige
Behandlung durchführen darf. Genau dies müsste aber geschehen, um
nicht gegen das Gesetz zu verstoßen.

Im Mittelpunkt der Kritik steht die Abgabe-Befristung, die 7- bzw.
die 31-Tage-Regelung: Grundsätzlich dürfen danach
verschreibepflichtige Arzneimittel mit Wartezeit für
lebensmittelliefernde Tiere nur noch für eine Anwendung von bis zu
sieben Tagen an einen Landwirt abgegeben werden. 31 Tage sind es,
wenn eine immense bürokratische Dokumentation geführt und eine
monatliche Begutachtung stattfindet. Diese Regelungen gehen
schlichtweg an der Praxis und den Erfordernissen der Betriebe vorbei.

So führen strengere Abgaberegelungen noch lange nicht automatisch
zu mehr Verbraucherschutz. Verzögerte Behandlungen bei
Akuterkrankungen der Tiere verstoßen zusätzlich gegen den Tierschutz.

Zusammen mit den unionsgeführten Ländern wird deshalb die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf eine schnellstmögliche Überarbeitung
drängen. Ziel ist eine zeitgemäße Bestandsbetreuung, bei der
Tierärzte und Landwirte gemeinsam und ohne starre Abgaberegelungen
für einen ordnungsgemäßen Umgang mit Tierarzneimitteln Verantwortung
tragen.



 



 

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