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AHO Aktuell - 07.02.2003

Dioxin in einem Futtermittel und in Schweinefleisch festgestellt


Erfurt / München (aho) - Im Rahmen der amtlichen Futtermittelüberwachung
wurde in einer Probe aus einem Thüringer Futtermittelherstellungsbetrieb ein
erhöhter Gehalt an Dioxin festgestellt. Das Untersuchungslabor teilte der
Überwachungsbehörde (Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft) am 15.
Januar 2003 den Befund in Höhe von 13,29 ng WHO-TEQ/kg mit (TEQ:
Toxizitätsäquivalentskonzentration). Damit war der Grenzwert von 0,75 ng
WHO-TEQ/kg deutlich überschritten. Im Januar wurden beim
Futtermittelhersteller Nachuntersuchungen veranlasst. Dabei wurden keine
Grenzwertüberschreitungen festgestellt. Dies teilt das Thüringer Ministerium
für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt mit.

Unmittelbar nach Übermittlung des o. g. Dioxinwertes wurde durch die
Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft recherchiert, welche
Tierhaltungsbetriebe das belastete Futter erhalten hatten. Der ermittelte
Schweinemastbestand, der als einziger Betrieb dieses Futter eingesetzt hat,
wurde unverzüglich der amtstierärztlichen Kontrolle unterstellt und am 15.
Januar 2003 gesperrt. Damit wurde sichergestellt, dass Schweine, die das
belastete Futtermittel erhalten haben, nicht der Lebensmittelgewinnung
zugeführt werden. Aus dem Schweinebestand wurden nach einer amtlich
überwachten Probeschlachtung drei Proben Schweinefleisch der Untersuchung
auf Dioxin unterzogen. Das damit beauftragte Landesamt für Verbraucherschutz
und Landwirtschaft in Potsdam hat in allen drei Proben eine Überschreitung
des gesetzlichen Höchstwertes von 1 pg WHO-TEQ/g Fett festgestellt. Die
Werte der untersuchten Schweine lagen zwischen 2,1 und 2,6 pg WHO-TEQ/g.
Sämtliche 308 Schweine der Mastgruppe wurden sofort geschlachtet und
unschädlich beseitigt.

Daraufhin wurde dem Futtermittelhersteller am 31. Januar 2003 auferlegt, die
gesamte Herstellung auf Dioxin untersuchen zu lassen und die Auslieferung
wurde bis zum Vorliegen der Untersuchungsergebnisse verboten. Damit ist
sichergestellt, dass von diesem Betrieb keine Gefährdung mehr ausgeht.

Der seit dem 1. Juli 2002 EU-weit geltende Höchstwert für Schweinefleisch
soll den Eintrag von Dioxin in die Nahrungskette minimieren und eine
dauerhafte Belastung der Verbraucher verhindern. Schweinefleisch, das diesen
Höchstwert überschreitet, darf nicht als Lebensmittel in den Verkehr
gebracht werden.

Aufgrund von Untersuchungsergebnissen, die erst heute, am 07.02.2003, von
dem Futtermittelhersteller vorgelegt wurden und aus seinen
Eigenkontrolluntersuchungen stammen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass
vor dem 31.01.2003 gelieferte Futtermitteln mit Dioxin belastet waren. Damit
ist klar, dass der Futtermittelhersteller seiner gesetzlichen
Informationspflicht nicht ausreichend nachgekommen ist. Aus diesem
Sachverhalt ergibt sich die Notwendigkeit weiterer Recherchen und
Untersuchungen, die unverzüglich eingeleitet worden sind. Bei den derzeit
bekannten Empfängern des möglicherweise verdächtigen Futters,
Mischfutterbetriebe und Tierhaltungsbetriebe, wurden Sperren veranlasst.

Ebenso wurden Ermittlungen in Bayern aufgenommen. Nach bisherigem
Kenntnisstand hat ein bayerischer Schweinehaltungsbetrieb zwei Lieferungen
mit je rund 11 Tonnen Futtermittel (getrocknete) Backwaren erhalten, die
möglicherweise mit Dioxin belastet sind. Der betroffene Betrieb ist
informiert. Die erforderlichen Maßnahmen sind eingeleitet. Noch vorhandene
Futtermittel sind sichergestellt, werden beprobt und auf Rückstände
untersucht. Tiere aus dem Bestand werden auf Dioxinbelastung untersucht.

 



 

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