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AHO Aktuell - 30.01.2003

Agrarminister Bartels zur geplanten Schweinehaltungs-VO


Hannover / Berlin (aho) - "Die EU-Vorgaben sind gut, sie sollten
grundsätzlich 1:1 umgesetzt werden. Nationale, fachlich sinnvolle Änderungen
im Detail inbegriffen". Der "Sündenfall Legehennenverordnung", wie
Niedersachsens Ministerpräsident kürzlich formuliert habe, dürfe sich bei
der neuen nationalen Schweinehaltungsverordnung nicht wiederholen,
appellierte heute Landwirtschaftsminister Uwe Bartels an die Abgeordneten im
Plenum des Bundestages. Debattiert wurde in Berlin darüber, ob Deutschland
die EU-Richtlinie 91/630/EWG über Mindestanforderungen für den Schutz von
Schweinen 1:1 übernehmen oder weitergehende nationale Regelungen anstreben
sollte.
Die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe zu sichern und gleichzeitig die
wichtigen Verbraucherschutz- und Tierschutzaspekte zu berücksichtigen,
darauf komme es an, betonte Bartels. Starke Abweichungen von der
EU-Richtlinie hingegen würden das Gegenteil bewirken, z. B. eine Abwanderung
der Tierproduktion ins Ausland. Verlierer wären dann der Tierschutz und die
Tiere, die landwirtschaftlichen Familien und ihre Betriebe und unser Land
als Produktionsstandort einer modernen, leistungsfähigen Landwirtschaft.
Der in der Praxis gut angenommene "niedersächsische Weg", geregelt per
Erlass, abgestimmt mit Bauern und ihren Verbänden, beweise, wie gut die
schwierige Balance zwischen fachlich ausgewogenem Tierschutz, angemessenem
Tierhalterschutz und dem Schutz wirtschaftlicher Wettbewerbsinteressen
gelungen sei. Dieser "niedersächsische Weg" sei auf Detailregelungen einer
neuen Bundesverordnung übertragbar. Was er den Bundestagsabgeordneten "ans
Herz lege", fügte Bartels hinzu.



 



 

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