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AHO Aktuell - 30.01.2003

Tierarzneimittelrecht: Novelle novellierungsbedürftig


Mayen / Göttingen (aho) - „ Das erst kürzlich novellierte
Tierarzneimittelrecht bedarf dringend einer Überarbeitung“. Zu diesem Fazit
kommt der Vorsitzende des Ausschusses für Arzneimittel und gesundheitliche
Verbraucherschutzes bei der Tierärztekammer Rheinland-Pfalz, Dr. Rainer
Schneichel, zum Abschluss der 2. Haupttagung der Agrar- und
Veterinärakademie “Arzneimitteleinsatz im Europäischen Vergleich“, die vom
24.-26.01.2003 in Göttingen stattfand.

In der von Landwirtschaftsminister a.D. Karl-Heinz Funke moderierten
Diskussionsrunde kamen die Teilnehmer aus Wissenschaft,
Ministerialbürokratie, Überwachung, Praxis und Industrie einhellig zu dem
Urteil, dass dringender Novellierungsbedarf nötig sei. „Ich stimme dem
Ministerialrat im Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz NRW, zugleich Vorsitzender in der
Länderarbeitsgemeinschaft gesundheitlicher Verbraucherschutz (LAGV für
Arzneimittel), Herrn Dr. Heinrich Bottermann ausdrücklich zu, wenn dieser
fordert, dass auch die Anforderungen an die moderne Landwirtschaft durch
geeignete Betreuungskonzepte dringend einer Berücksichtigung bedürfen“,
schreibt Dr. Schneichel in einer Mitteilung für die Presse.

Augenfällig wurden die Probleme, da tierschutzrelevante und teils
verbraucherschädigende Einflüsse durch die eingeschränkte
Therapiemöglichkeiten bei allen Tierarten sich bereits zeigen. Dr.
Schneichel betont weiterhin: „Es freut mich, dass viele Experten einhellig
die praxisfernen Regelungen um den Einsatz von Tierarzneimitteln zur
Gesunderhaltung der den Tierärzten anvertrauten Tiere sowohl in
Landwirtschaft wie Hobbyhaltung (Pferde, Kleintiere, Heimtiere, Tauben)
erkennen und Abhilfe fordern.“

In diesem Falle konnte sich sogar Dr. Bottermann, der als einer der
Architekten der Tierarzneimittel-Novelle gilt, dem allgemeinen Konsens, der
im Rahmen der Veranstaltung formuliert wurde, unter dem Beifall des
Auditoriums anschließen. Schmunzelnde Zustimmung erhielt laut Dr. Schneichel
der ehemalige Bundeslandwirtschaftsminister Karl Heinz Funke, als er in
seiner unnachahmlichen Art meinte „die 11.AMG-Novelle lässt sich nur
kabarettistisch kommentieren bzw. aufarbeiten, eine Sinnhaftigkeit ist nicht
zu erkennen“.


 



 

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