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AHO Aktuell - 30.01.2003

Schadenersatz für Verursachung der Schweinepest


Münster (aho) - Die vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV)
vertretenen Landwirte, die durch die Anfang 1997 im Raum Paderborn und
anliegenden Kreisen aufgetretene Schweinepest wirtschaftliche Schäden
erlitten hatten, erhalten Anfang Februar einen Teil der geltend gemachten
Schäden ausgezahlt. Das teilte der Verband jetzt der Presse mit.

Hintergrund ist die Anfang 1997 von den Beklagten Beiwinkel und Klein durch
die Verfütterung unerhitzter Speisereste verursachte Schweinepest. Der
Landwirt Beiwinkel hatte überdies seine erkrankten Schweine hinter seinem
Hof vergraben, so dass die Seuche nicht zügig eingedämmt werden konnte.
Insgesamt 196 geschädigte Landwirte hatten zwar Ausgleich von der
Tierseuchenkasse erhalten, sie machten darüber hinaus aber erhebliche
Schäden geltend. Einen Betrag von 1,13 Millionen DM bzw. 577.759,83 Euro
klagte der WLV für die Landwirte bei dem Landgericht Paderborn ein.

Das Landgericht urteilte eindeutig, dass die Herren Beiwinkel und Klein die
Schweinepest verursacht hatten und daher die Schadenersatzansprüche der
Landwirte berechtigt seien. Im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht
Hamm wurde am 16. Juli 2002 ein Vergleich geschlossen, da das Vermögen nicht
ausreichte, alle Schäden zu ersetzen. Nach dem Vergleich verpflichtete sich
Herr Beiwinkel, sein Haus sowie sein Hausgrundstück von 1,25 ha Größe zu
veräußern und den wesentlichen Teil des Erlöses, 195.000,00 Euro, an den WLV
zu überweisen. Diese Überweisung ist nunmehr laut WLV erfolgt, so dass den
geschädigten Landwirten nach Bezahlung der anteiligen Gerichts- und
Anwaltskosten einen Teil der geltend gemachten Schäden ausgezahlt werden
kann.
Zwar konnte mit diesem Vergleich der erhebliche Schaden der Landwirte nicht
vollständig ausgeglichen werden, doch war bei den Beklagten wirtschaftlich
nicht mehr zu holen. Der WLV bezeichnet das Ergebnis als positiv, macht es
doch deutlich, dass solch unverantwortliches Verhalten, wie es der Landwirt
Beiwinkel gezeigt hat, nicht ungestraft und nicht ohne Verlust von Haus und
Hof geschehen kann.


 



 

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