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AHO Aktuell - 27.01.2003

EU: Canthaxanthin-Gehalte in Futtermitteln sollen sinken


Brüssel (aho) – Die EU-Kommission hat für den Futterzusatzstoff
Canthaxanthin neue Höchstmengen festgelegt. Vor allem Lachs, Eidotter und
Geflügelerzeugnisse erhalten durch die Zugabe von Canthaxanthin ins
Tierfutter eine rötliche Farbe. Im Anschluss an wissenschaftliche
Untersuchungen, bei denen eine Verbindung zwischen hoher
Canthaxanthin-Aufnahme und Sehstörungen festgestellt wurde, hat die
Kommission heute eine Richtlinie erlassen, der zufolge der zulässige
Canthaxanthin-Gehalt von Futtermitteln gesenkt werden soll. Dieser
Richtlinie stimmten die Mitgliedstaaten kürzlich bei einer Abstimmung im
Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit zu.

Verbraucher-Kommissar David Byrne begrüßte diese Entscheidung und sagte,
„Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass eine hohe
Canthaxanthin-Aufnahme zu einer Anreicherung von Pigmenten in der Retina
führt, die die Sehkraft beeinträchtigen. Dieser Futtermittelzusatz wird aus
rein „kosmetischen“ Erwägungen verwendet, um Lebensmittel zu färben. Eine
Verringerung des Zusatzstoffes wird weder Geschmack noch Qualität der
Lebensmittel verändern. Aus diesem Grund begrüße ich voll und ganz die
heutige Entscheidung, den zulässigen Canthaxanthin-Gehalt zu senken."

In freier Natur erhält Lachs seine rosa Farbe durch das Fressen von Krabben.
Der Verbraucher erwartet von Zuchtlachs die gleiche Farbe, weshalb
Futtermittelzusätze wie Canthaxanthin verwendet werden. Bei Geflügel wird
Canthaxanthin verwendet, um Haut und Eidotter eine hellere gelbe Farbe zu
geben, ebenfalls weil der Verbraucher diese vorzieht. Lässt man diesen
Zusatzstoff weg, wird die Qualität der Lebensmittel nicht beeinträchtigt,
sondern lediglich die Farbe.

1995 legte der Gemeinsame Sachverständigenausschuss der FAO/WHO für
Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) eine zulässige Tagesdosis (ADI) von bis zu
0,03 mg je kg Körpergewicht beim Menschen fest. 1997 erkannte der
Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss den Zusammenhang zwischen der
Canthaxanthin-Aufnahme und Retina-Störungen und kam zum gleichen Schluss
bezüglich der zulässigen Tagesdosis. Im Anschluss an dieses Ergebnis von
1997 beauftragte die Kommission den Wissenschaftlichen Ausschuss für
Tierernährung (SCAN), die Höchstgehalte von Canthaxanthin in Futtermitteln
für Legehennen und anderes Geflügel sowie für Lachs und Forellen zu
überprüfen, um die Verbrauchersicherheit zu gewährleisten. Am 17. April 2002
kam der Ausschuss zu dem Ergebnis, dass die derzeitigen zulässigen
Höchstgehalte von bis zu 80 mg Canthaxanthin je kg Futtermittel zu hoch
sind. Stattdessen sollten Grenzwerte von 25 mg/kg Futtermittel für
Salmoniden und Masthähnchen und von 8 mg/kg für Legehennen festgesetzt
werden.

Die heute erlassene Richtlinie wird am zwanzigsten Tag nach ihrer
Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft
treten und muss dann von den Mitgliedstaaten bis zum 1. Dezember 2003 in
einzelstaatliches Recht umgesetzt werden.


 



 

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