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AHO Aktuell - 23.01.2003

Frischgeflügel wird es auf dem Wochenmarkt oft zu warm


Kreis Soest (kso) - Eine Vielzahl von Lebensmitteln muss bei gesetzlich
vorgeschriebenen Temperaturen gelagert werden, um ein Gesundheitsrisiko zu
vermeiden. Ob das die Inhaber von Lebensmittelgeschäften, Supermärkten,
Fleischereien, Imbissbetrieben, Großküchen, Kantinen und Marktständen im
Kreis Soest tatsächlich beherzigen, das ermittelten die fünf
Lebensmittelkontrolleure des Veterinärdienstes der Kreisverwaltung Soest im
vergangenen Jahr bei verstärkten Kontrollen. Insgesamt zückten sie bei
dieser Schwerpunktaktion 326mal das Thermometer und bei 19 Prozent dieser
Messungen stellten sie Abweichungen von der vorgeschriebenen Lagertemperatur
fest.

"Bei der Mehrzahl der Fälle traten Differenzen von nur wenigen Graden auf.
Einzelne Ausreißer lagen im Bereich der doppelten Temperatur", erläutert Dr.
Erberhard Büker, Sachgebietsleiter der Lebensmittelüberwachung. Fleisch- und
Fleischerzeugnisse beim Landkreis Soest sind nach den gesetzlichen Vorgaben
bei bis maximal 7 Grad, Hackfleisch oder Geflügel bei höchstens 4 Grad zu
lagern. Für frischen Fisch beträgt die Höchstgrenze 2 Grad. Tiefkühlware
verlangt 18 Minusgrade oder mehr. Bei Molkereiprodukten, Fertigsalaten und
Frischkäse (kühlpflichtige Lebensmittel) liegt die einzuhaltende Temperatur
bei 8 bis 10 Grad.

Am schlechtesten fiel das Ergebnis der Messungen auf Wochenmärkten aus. "Das
liegt offensichtlich daran, dass dort in den Sommermonaten die
Außentemperaturen, vor denen die Lebensmittel zu schützen sind, am höchsten
liegen", so Dr. Büker. 40 Prozent aller an Marktständen ermittelten Werte
lagen jenseits des gesetzlich festgelegten Rahmens.
Vor allem bei Frischgeflügel, das bei maximal 4 Grad aufzubewahren ist,
ertappte die Lebensmittelüberwachung Temperatursünder. Bei immerhin sechs
von elf Messungen (55 Prozent) in diesem Bereich wurde die Vorgabe nicht
eingehalten. Der frische Fisch, der bei unter 2 Grad gelagert werden muss,
hatte es dagegen in allen Fällen "angemessen kalt". "Die Praxis, die Ware
auf Eis zu präsentieren, erwies sie als sehr wirksam", kommentiert der
Kreisveterinär.

Am besten schnitten bei den Schwerpunktkontrollen des Kreises Kantinen
beziehungsweise Großküchen ab. In diesem Bereich kam es lediglich bei sechs
aller Messungen (6,3 Prozent) zu Abweichungen. "Das gute Ergebnis ist darauf
zurückzuführen, dass die Kantinen ausnahmslos freiwillig eigene Kontrollen
durchführen und das Ergebnis schriftlich dokumentieren", so Dr. Büker. An
zweiter Stelle mit einer Beanstandungsquote von 15 Prozent lagen die
Fleischereien. Die Fleischereien sind laut Fleischhygiene-Verordnung zu
Eigenkontrollen und deren Dokumentation verpflichtet.

Mit 18 Prozent Beanstandungen landeten die Lebensmittelgeschäfte und
Supermärkte auf dem dritten Platz. Am häufigsten gab es hier Abweichungen
bei Hackfleisch und Geflügel (höchstens 4 Grad) sowie Fisch (höchstens 2
Grad). Allerdings erreicht bei den kühlpflichtigen Lebensmitteln (8 bis 10
Grad), die in Lebensmittelgeschäften einen großen Teil des Sortiments
einnehmen, die Beanstandungsquote mit 14 Prozent nicht ganz diese Dimension.

In Imbissbetrieben lag ein Viertel aller Messungen über dem Limit. Die
meisten Überschreitungen stellten die Kontrolleure dort bei tiefgekühlten
Lebensmitteln fest. In einem Fall ermittelten sie eine Temperatur von nur
minus 7,1 Grad.

Das Ergebnis der Schwerpunktaktion könne insgesamt nicht befriedigen, zieht
Dr. Büker eine negative Bilanz. Auch bei hohen Außentemperaturen seien
moderne Kühl- und Gefriermöbel technisch dazu in der Lage, die
vorgeschriebenen Lagertemperaturen zu gewährleisten. "Leider ist die
schriftliche Dokumentation von Eigenkontrollen bislang nur in Betrieben mit
zum Beispiel Schlacht- und Fleischverarbeitungsräumen vorgeschrieben, die
der Fleischhygiene-Verordnung unterliegen", beklagt der Chef der
Lebensmittelüberwachung. Allerdings spricht er auch ein Lob aus: "Es hat in
jeder der untersuchten Unternehmensarten Betriebe gegeben, die alle Vorgaben
eingehalten haben. Das gilt auch für die Marktstände."




 



 

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