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AHO Aktuell - 21.01.2003

NRW-Schächterlass in Kraft getreten


Düsseldorf (aho) - Rechtzeitig zum bevorstehenden muslimischen Opferfest am
12. Februar ist nach Mitteilung des Agrarministeriums in Düsseldorf der sog.
Schächterlass NRW in Kraft getreten. Er regelt für die Behörden vor Ort die
Rahmenbedingungen, unter denen Genehmigungen für religiös vorgeschriebene
Schächtungen erteilt werden dürfen. Der Erlass war erforderlich geworden, da
sich durch die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz im vergangenen
Jahr die Rechtslage geändert hatte. Ziel des Erlasses ist es, das Schächten
auf ein Minimum zu begrenzen und ausschließlich für denjenigen Personenkreis
zu genehmigen, dem es aus zwingenden religiösen Gründen vorgegeben ist.
Dabei sind strenge tierschutzrechtliche Vorgaben zu beachten. Das Schächten
von Rindern ist aus Tierschutzgründen grundsätzlich untersagt.

"Religionsfreiheit und Tierschutz sind inzwischen zwei gleichrangige Güter
im Grundgesetz, die abgewogen werden müssen," erklärte
Verbraucherschutzministerin Bärbel Höhn. "Die Menschen sollen und müssen
ihre Religion ausüben können, aber dies muss in Einklang mit dem Grundgesetz
und damit auch mit dem Tierschutz stehen. So darf es zum Beispiel nicht
sein, dass jemand eine große Anzahl von Tieren ohne Betäubung schlachtet und
das Fleisch dann auch an viele Menschen verkauft, für die es aus religiösen
Gründen nicht von Bedeutung ist oder die es sogar ablehnen."

Der Erlass legt fest, dass nur von und für Personen geschächtet werden darf,
die dies aus zwingenden religiös gebundenen Gründen tun müssen und die zudem
über die notwendige Sachkunde verfügen. Zudem sieht er bestimmte
Erleichterungen für diejenigen vor, die vor dem Schlachten die Tiere
betäuben oder eine schmerzlindernde Elektrobehandlung vorsehen .
Den muslimischen Vertretern ist zugesagt worden, dass der Erlass zunächst
nur für die Zeit des muslimischen Opferfestes gilt. Danach werden die
Gespräche mit den Vertretern der Kreise und kreisfreien Städte, der
Bezirksregierungen, jüdischen und muslimischen Religionen und den Vertretern
der Tierschutzorganisationen fortgeführt, um eine dauerhafte Erlassregelung
für Nordrhein-Westfalen zu erarbeiten.

 



 

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