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AHO Aktuell - 06.01.2003

Neue Auszeichnungsregeln für Fleischprodukte


Brüssel/Berlin (aho) - Der Fleischkauf ist seit dem 1. Januar transparenter:
aus den Etiketten der Produkte muss seit Jahresbeginn hervorgehen, um welche
Art von Fleisch es sich handelt. Verbraucher verstehen unter Fleisch oft
Muskelfleisch, finden in der Packung allerdings auch Fett oder Innereien.
Das ist nun nicht mehr zulässig. Aus den Angaben muss zudem hervorgehen, ob
es sich um Schweine- oder Rindfleisch handelt.

Die Richtlinie gilt nur für Erzeugnisse, die Fleisch als Zutat enthalten -
also Würste, Pâté, Fleisch- und Wurstwaren, Fertiggerichte und
Fleischkonserven. Nicht darunter fällt Fleisch, das in unverarbeitetem
Zustand angeboten wird. Noch bis Juni gibt es allerdings eine Übergangszeit
die eine doppelte Auszeichnung nach der neuen oder der bisherigen Regelung
erlaubt. Damit soll der Industrie die Anpassung an die neuen Vorgaben
ermöglicht werden.

 



 

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