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AHO Aktuell - 20.12.2002

Schweinedatenbank >in Arbeit<


Hannover (aho) - Heute tritt die Änderungsverordnung zur Änderung der
Viehverkehrsverordnung und anderer tierseuchenrechtlicher Vorschriften in
Kraft. Hierin werden die EU-Vorgaben der RL 64/432/EWG, geändert durch die
RL 2000/15/EG zur Einrichtung einer Schweinedatenbank in nationales Recht
umgesetzt. Geschaffen worden seien damit die formalrechtlichen
Voraussetzungen zur Einrichtung einer Schweinedatenbank, die im Seuchenfall
dazu dienen soll Kontaktbetriebe zu ermitteln, um, noch schneller als bisher
möglich, Maßnahmen gegen eine Weiterverschleppung von Seuchen ergreifen zu
können, teilte heute Landwirtschaftsminister Uwe Bartels mit.

Die Arbeiten zur Herstellung der Betriebsfähigkeit der Datenbank laufen
derzeit in den Bundesländern. Meldungen können voraussichtlich Ende März
eingestellt werden. Bis dahin erhalten die Meldepflichtigen ihre
Zugangsberechtigung in Form einer persönlichen Identifikations-Nummer. Über
den Zeitpunkt der Betriebsfähigkeit der Datenbank wird rechtzeitig
informiert.

Die Schweinedatenbank erfasst die Verbringung von Schweinen. Die
Verbringungsmeldung wird nur von dem jeweils aufnehmenden Betrieb getätigt
und hat innerhalb von sieben Tagen nach der Übernahme zu erfolgen. Zur
Meldung verpflichtet sind Schweinehalter, Viehhändler, Schlachtstätten,
Sammelstellen und Transportunternehmen. Die Meldung umfasst folgende
Angaben: Angabe der Registriernummer des abgebenden und des aufnehmenden
Betriebes durch den aufnehmenden Betrieb, die Anzahl der aufgenommenen
Schweine und das Datum der Verbringung. Darüber hinaus hat jeder
Schweinehalter zum Stichtag 1. Januar eines jeden Jahres die Anzahl der im
Bestand gehaltenen Schweine getrennt nach Zuchtschweinen einschließlich
Saugferkeln sowie Mastschweinen anzuzeigen. Die laufenden Kosten der
Schweinedatenbank werden von den Meldepflichtigen getragen.

 



 

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