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AHO Aktuell - 19.12.2002

Strengere Vorschriften für die Einfuhr von Fleisch und Milch


Brüssel/Berlin (aho) - Ab 1. Januar 2003 gelten strengere Vorschriften für
die Einfuhr von Fleisch, Milch und daraus hergestellten Erzeugnissen zum
persönlichen Gebrauch in die EU. Personen, die aus bestimmten Drittländern
in die EU einreisen, dürfen Fleisch, Milch oder daraus hergestellte
Erzeugnisse nur noch dann im Hand- oder Hauptgepäck mit sich führen, wenn
diese Erzeugnisse von amtlichen Veterinärunterlagen begleitet sind.

Mit den neuen Rechtsvorschriften werden bisherige Ausnahmen von den
Einfuhrbestimmungen und Grenzkontrollen für Milch, Fleisch und daraus
hergestellte Erzeugnisse, die die Reisenden zum persönlichen Verbrauch mit
sich führen oder die an Privatpersonen versandt werden, außer Kraft gesetzt.

Ausgenommen von diesen neuen Vorschriften sind Erzeugnisse, die Reisende aus
Andorra, den Färöern, Grönland, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino,
der Schweiz und den Bewerberländern - mit Ausnahme der Türkei - mit sich
führen.


 



 

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