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AHO Aktuell - 18.12.2002

Kommission schlägt verbesserte MKS-Richtlinie vor


Brüssel (aho) - Die Europäische Kommission verabschiedete heute
überarbeitete und verbesserte Vorschriften für EU-Maßnahmen zur Bekämpfung
von Ausbrüchen der Maul- und Klauenseuche (MKS). MKS ist eine
hochansteckende Viruserkrankung. Sie ist für den Menschen nicht gefährlich,
Ausbrüche in Nutztierbeständen sind aber mit extremen wirtschaftlichen
Folgen verbunden, wie zuletzt in der EU im Jahre 2001 zu sehen war. Die
geänderte Richtlinie beschreibt Verfahren für die Wiedererlangung des
Gesundheitsstatus „MKS-frei ohne Impfung", der von entscheidender Bedeutung
für den Handel ist. Neben Kontrollmaßnahmen sind Maßnahmen zur
Sicherstellung eines hohen Bereitschaftsstandes in Bezug auf diese Krankheit
vorgesehen. Die Kommission erhält eine Schlüsselrolle bei der Reaktion auf
einen Ausbruch, in Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten.

David Byrne, für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständiger Kommissar,
unterstrich die Bedeutung des Vorschlags: „Ausbrüche der Maul- und
Klauenseuche in einzelnen Mitgliedstaaten wirken sich, wie wir im
vergangenen Jahr gesehen habe, auf die gesamte EU aus. Die neuen
Vorschriften sollen helfen, den Status „MKS-frei", der von entscheidender
Bedeutung für den Handel mit Tieren und tierischen Erzeugnissen ist, zu
bewahren oder nach einem Ausbruch schnellstmöglich wieder zu erlangen. Die
Notimpfung rückt in der Reihe der Bekämpfungsmaßnahmen auf einen der
vorderen Plätze; bislang war sie nur letztes Mittel. Unser Vorschlag
berücksichtigt die Lektionen aus dem Ausbruch von 2001 und greift
Empfehlungen des nichtständigen Ausschusses des Europäischen Parlaments zur
Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche auf."

Notimpfung als erste Reaktion im Falle eines Ausbruchs

Der Vorschlag gibt der Notimpfung erstmals seit 1992 eine vorrangige
Funktion bei der Bekämpfung von Ausbrüchen. Der Vorschlag ändert jedoch
nicht die aktuelle Politik eines Verbots der prophylaktischen Impfung.
Jüngste Änderungen internationaler Empfehlungen für den Handel mit lebenden
Tieren und Produkten tierischen Ursprungs, insbesondere seitens des
Internationalen Tierseuchenamtes (der Weltorganisation für Tiergesundheit)
im Mai 2002, und neue technische Entwicklungen erlauben einen sehr viel
flexibleren Einsatz von Impfungen.
Labortests können mittlerweile unterscheiden zwischen geimpften Herden und
solchen, die mit dem Virus infiziert sind. In Übereinstimmung mit den
Forderungen des OIE legt der Vorschlag das Verfahren für die Wiedererlangung
des Status „MKS-frei ohne Impfung" des höchsten Standards in Bezug auf MKS
sechs Monate (1) nach dem letzten Ausbruch oder dem Abschluss der Impfung
fest, je nachdem, welcher Zeitpunkt später eintritt. Dieses überarbeitete
und flexiblere Verfahren ist von einem Land anzuwenden, dass die Notimpfung
in Verbindung mit der Keulung infizierter Herden und Überwachungsmaßnahmen
nach der Impfung einsetzt.

Weitere neue Elemente

Der Vorschlag führt detaillierte Bestimmungen für das Inverkehrbringen von
Produkten wie Fleisch und Molkereierzeugnisse von Tieren empfänglicher Arten
im Falle eines Ausbruchs ein. Der Entwurf sieht auch die „Regionalisierung"
vor, also die Begrenzung von Einschränkungen auf die von einem Ausbruch
betroffenen Regionen eines Mitgliedstaates.
Der Richtlinienentwurf beschreibt die Maßnahmen zur Vorbereitung auf einen
Ausbruch. Die wichtigsten neuen Elemente sind:

- Veterinärdienststellen werden ermächtigt, Sperrzonen einzurichten und ein
befristetes Verbringungsverbot für größere Gebiete betroffener
Mitgliedstaaten zu verhängen;

- die Kontrollstrategie kombiniert verschiedene Maßnahmen zum Umgang mit
infizierten Tieren, die einer Notimpfung unterzogen wurden. Es werden
detaillierte Regeln festgelegt für die Behandlung und Verwendung von
Produkten wie Milch und Fleisch von Tieren, die Einschränkungen unterliegen,
sowie von geimpften Tieren. Diese Produkte sind für den Menschen
ungefährlich;

- es werden Vorschriften für Diagnoseeinrichtungen eingeführt, insbesondere
ein Gemeinschaftsreferenzlaboratorium sowie eine Bank für
Diagnosereagenzien, Testausrüstungen usw.;

- es werden detaillierte Vorschriften festgelegt für die Verwaltung der
europäischen Antigenbank und für den Zugang zu dieser Bank für die
Mitgliedstaaten und soweit erforderlich für Drittländer; weiter sind
spezifische Regeln festgelegt für die vertrauliche Behandlung von
Informationen über Mengen und Stämme der in der Bank gelagerten Antigene;

- Schwerpunkt ist die Erstellung von Notfallplänen, einschließlich der
Ausarbeitung eines „worst-case"-Szenarios; Notfallpläne sind aufgrund der
Ergebnisse von Alarmübungen regelmäßig zu aktualisieren.

Hintergrund

Die MKS-Bekämpfung in der Gemeinschaft ist in der Richtlinie 85/511/EWG(2)
geregelt. Der Grundsatz der Nichtimpfung wurde durch die Richtlinie
90/423/EWG des Rates(3) eingeführt, die auch Anforderungen an Notfallpläne
und die Antigen-Lagerung zur Herstellung von Impfstoffen für die
Notfallimpfung festlegte.
Um Nutztiere vor einer Infektion zu schützen, wurden auch die Bedingungen
für den innergemeinschaftlichen Handel sowie die Einfuhr von empfänglichen
Tieren und tierischen Produkten wie Milch und Fleisch aus Drittländern
geändert. Der Vorschlag für eine neue MKS-Richtlinie stützt sich auf die
Erfahrungen mit der klassischen Schweinepest 1997 und der Anwendung im Jahre
2001 der aktuellen Maßnahmen zur MKS-Bekämpfung wie auch auf eine intensive
Konsultation der Interessengruppen und den am 17. Dezember 2002 vom
Europäischen Parlament angenommenen Bericht.

Die nächsten Schritte

Der Vorschlag wird dem Rat gemäß Artikel 37 vorgelegt, der Rat wird das
Europäische Parlament um eine Stellungnahme ersuchen. Die griechische
Präsidentschaft hat großes Interesse an dieser Frage bekundet und hofft, die
Diskussion im Frühjahr 2003 abzuschließen.


(1)Vor der Änderung seines Tiergesundheitskodex schrieb das OIE eine
Wartezeit von 12 Monaten vor.
(2)ABl. L 315 vom 26.11.1985, S. 11.
(3)ABl. L 224 vom 18.8.1990, S. 13.


 



 

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