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AHO Aktuell - 18.12.2002

Tierseuchenkasse erinnert an Bestandsmeldungen


L P D - Die aktuelle Seuchenlage und die erheblichen Folgekosten zur
BSE-Vorsorge haben die Niedersächsische Tierseuchenkasse veranlasst, ihr
Beitragsschema neu zu berechnen. Nach den vom Land genehmigten
Beitragssätzen müssen die Halter von Rindern, Schafen und Geflügel höhere
Beiträge aufbringen, während sich die Halter von Schweinen über niedrigerer
Beiträge als im Vorjahr freuen können. Die Bestände am Stichtag 3. Januar
müssen der Tierseuchenkasse bis zum 17.Januar gemeldet werden, erstmals
können die Tierhalter dies nun auf dem elektronischen Weg erledigen und
wählen dazu die Adresse www.ndstsk.de. Die altbewährte Meldekarte kann
natürlich weiterhin genutzt werden.

Für die Beitragsanhebung bei Rindern und Schafen nennt die Tierseuchenkasse
zwei Gründe: Die Entsorgung des SRM-Materials und die Bekämpfung der BHV1.
Die Entsorgung des Spezifizierten Risikomaterials (SRM) in Folge der
BSE-Vorsorgemaßnahmen verursacht erhebliche Kosten. Nach aktueller
Rechtslage obliegt die Entsorgungspflicht den Tierhaltern, die nach
Einschätzung vom Niedersächsischen Landvolk und der Tierseuchenkasse in
Niedersachsen gegenüber ihren Berufskollegen in anderen Bundesländern nicht
schlechter gestellt werden dürfen. Mit dem Beschluss zur Kostenübernahme
sollte in Niedersachsen eine andere Gesetzeslage angestrebt werden, die
bislang leider nicht erreicht wurde. Allerdings hat das Land sich zu 50
Prozent an den Entsorgungskosten beteiligt und auch bis zum 31.3.2003 ein
entsprechende Zusage gegeben. Für die Zeit danach hat der niedersächsische
Ministerpräsident bereits die weitere Finanzierung und sogar eine
grundlegende gesetzliche Basis in Aussicht gestellt. Im vergangenen Jahr hat
die Tierseuchenkasse 20,7 Mio. DM für die Beseitigung des Risikomaterials
ausgegeben, in diesem Jahr sind es bereits 9,4 Mio. Euro.

Mit der Entscheidung zur Übernahme der Kosten zur BHV1-Bekämpfung hat die
Niedersächsische Tierseuchenkasse einen weiteren Kostenberg zu schultern.
Für Rinderhalter, die sich an dem vom Land beschlossenen Sanierungsprogramm
beteiligen, trägt die Tierseuchenkasse die Untersuchungs- und Impfkosten.
Damit allerdings wurde für die Rinderhalter eine Beitragserhöhung von fünf
auf acht Euro je Tier unumgänglich, für Schafe erhöht sich der Beitrag von
1,00 auf 1,20 Euro je Tier. Die Schweinehalter dagegen können sich aufgrund
der entspannten Seuchenlage über eine Beitragsermäßigung von 0,80 auf 0,65
Euro je Tier freuen, während der Geflügelbereich völlig neu gestaltet wurde
und erstmals auch die Rassegeflügelhalter und Brütereien mit einbezieht.


 



 

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