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AHO Aktuell - 13.12.2002

Schweiz: Verbotener Wirkstoff in Medizinalfutter entdeckt


Kanton Thurga, Schweiz (aho) - In zwei thurgauischen
Schweinehaltungsbetrieben ist nach Angaben des Kantontierarztes die
verbotene antibiotisch wirkende Substanz Furazolidon gefunden worden.
Abklärungen haben ergeben, dass dieser Wirkstoff in diesen Betrieben noch
sporadisch in einem Medizinalfutter verabreicht worden ist. Aus beiden
Betrieben darf ab sofort kein Fleisch mehr in Verkehr gebracht werden. Gegen
den rezeptierenden Tierarzt, den Medizinalfutterhersteller und die beiden
Schweinehaltungsbetriebe wurden strafrechtliche Untersuchungen eingeleitet.

Die Nitrofurane Furazolidon, Nitrofurantoin und Nitrofurazol wurden mit der
"Verordnung über die Verwendung von Tierarzneimitteln bei Tieren, die der
Lebensmittelgewinnung dienen" vom 22. Dezember 2000 vom Schweizer
Eidgenössischen Departement des Innern verboten. Die Verordnung trat am 15.
Januar 2001 in Kraft und gewährt eine Übergangsfrist bis zum 15. April 2001,
so daß bestehende Vorräte noch aufgebraucht werden konnten.

Nitrofurane dürfen in der EU seit vielen Jahren nicht mehr als
Tierarzneimittel bei lebensmittelliefernden Tieren verwendet werden und
wurden deshalb in den Annex IV der EU-Verordnung 2377 / 90 eingeordnet:
Nitrofurane, außer Furazolidon am 22.12.94, Begründung: mutagen kanzerogen;
Furazolidon am 26.08.1995, Begründung: genotoxisch cancerogen.

Nitrofurane dürfen aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes deshalb
nur noch in der Humanmedizin direkt beim Menschen zur Therapie von
Infektionen in Form von Kapseln, Scheidenzäpfchen und Salben eingesetzt
werden. Hier werden die Patienten im Vergleich zu den gelegentlich winzigen
Rückständen in Lebensmitteln über Tage und Wochen sehr hohen therapeutischen
Dosierungen ausgesetzt.

Im vorliegenden Fall wurde Furazolidon durch ein Rezept eines Tierarztes als
Konzentrat und als Mischung in einem Medizinalfutter für Jungschweine durch
eine Futtermittelfirma an zwei Schweinehaltungsbetriebe abgegeben.

Der Verdacht auf eine verbotene Verabreichung wurde anlässlich einer
Betriebsbesichtigung des Kantonstierarztes festgestellt. Nachdem sich der
Verdacht erhärtet hatte, wurden unverzüglich die notwendigen Massnahmen
eingeleitet. Die betroffenen Tierbestände wurden sofort gesperrt, um zu
verhindern, dass ihr Fleisch in den Handel gelangt. Gleichzeitig wurden die
Strafuntersuchungsbehörden eingeschaltet. Auf Grund der bisherigen
Erkenntnisse kann nach Angaben des Kantontierarztes davon ausgegangen
werden, dass es sich um einen Einzelfall handelt.

Rückstände von Nitrofuranen wurden in den letzten Monaten häufig in Importen
von Shrimps und Geflügelprodukten aus Ländern wie China, Thailand, Vietnam
und Brasilien gefunden. Die Funde hatten eine intensive Kontrolle dieser
Importe durch die EU und die Schweizer Behörden zur Folge.

* Nifuran® Ovula Zus.: 1 Ovulum (Scheidenzäpfchen) enth.: Furazolidon 18 mg;
Furadantin® retard Kapseln Zus.: 1 Kps. enth.: Nitrofurantoin 100 mg;
FURACIN®-SOL Salbe Zus.: 100 g enth.: Nitrofural (Nitrofurazon) 0,2 g.

 



 

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