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AHO Aktuell - 12.12.2002

Neuordnung der BSE-Tests in Bayern: Pflichttests künftig kostenfrei


München (aho) - Der Bayerische Landtag hat gestern mit einer Änderung des
Fleischhygienerechts die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen, dass
Bayern BSE-Pflichttests künftig in staatlicher Verantwortung durchführen
kann. Zugleich wies Verbraucherschutzminister Eberhard Sinner heute in
München darauf hin, dass das Landesamt für Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit in den Haushaltsjahren 2003/2004 den Landkreisen und
Städten als Auftraggeber der BSE-Pflichttests keine BSE-Untersuchungskosten
in Rechnung stellen wird. Sinner: "Damit schaffen wir nach den Einbußen
durch die BSE-Krise eine spürbare finanzielle Entlastung für die Wirtschaft.
Diese sollte sich im Geldbeutel der Bauern bemerkbar machen, da wir die
Kosten gleich an der Quelle abfangen. Wir setzen die für BSE-Hilfen zur
Verfügung stehenden staatlichen Fördermittel ein, um die Kosten abzudecken.
So muss die Wirtschaft künftig nur noch die von den Kommunen in eigener
Zuständigkeit erhobene Gebühr für die Probenahme tragen."

Durch die Übernahme in staatliche Verantwortung wurden an die Labore
umfangreiche Qualitätsanforderungen gestellt, wie Akkreditierung und
Teilnahme an einem computergestützten Frühwarnsystem zur schnellen
Entdeckung von Unstimmigkeiten in den Testabläufen. Zudem wurden die Labore
verpflichtet, für eventuelle Haftungsfälle Vorsorge zu treffen. So muss eine
Haftpflicht- und Transportversicherung nachgewiesen werden.

 



 

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