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AHO Aktuell - 10.12.2002

Polen legt Qualitätsklassen für Milch fest


(ZMP) – Am 26. Oktober trat eine Verordnung der polnischen Regierung über
die Anforderungen an Milchgewinnung und -verarbeitung in Kraft. Diese
Verordnung schreibt unter anderem vor, dass die Milch der Klasse II nur noch
bis zum Ende des laufenden Jahres aufgekauft werden darf; Milch der Klasse I
ist noch bis Ende 2006 für die Vermarktung zugelassen. Danach wird es nur
noch Milch der Extraklasse geben, die bezogen auf Keimzahl und Anzahl der
somatischen Zellen der EU-Norm entspricht. Die Verordnung enthält ferner
Vorschriften über Lagerung und Kühlung der Milch, die Hygieneanforderung an
Melkanlagen und Melkstände sowie an andere für die Milcherzeugung genutzte
Räume und Gebäude. Der Ankauf von Milch der Qualitätsklasse III ist den
Molkereien schon seit In-Kraft-Treten der Absatzregelung im März 2000
untersagt.


 



 

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