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AHO Aktuell - 10.12.2002

Verbesserte Fleischkennzeichnung


(ZMP) – Die Lebensmittel-Kennzeichnung von Erzeugnissen, die Fleisch als
Zutat enthalten, soll entsprechend einer EU-Richtlinie in deutsches Recht
umgesetzt werden. Der Entwurf des Bundesverbraucherministeriums, der dem
Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet wurde, verlangt genauere Angaben auf dem
Etikett. So soll bei zusammengesetzten Lebensmitteln, Fertiggerichten oder
Fleischerzeugnissen künftig genau angegeben werden, von welcher Tierart das
verwendete Fleisch stammt.
Als Fleisch gilt dabei nur das Muskelfleisch; Separatorenfleisch, das
maschinell von grob ausgelösten Knochen getrennt wird, fällt nicht unter
diese Definition und soll gesondert in der Zutatenliste aufgeführt werden.
Die Verwendung von Rind-Separatorenfleisch ist seit dem 1. Oktober 2000
verboten, denn bei dieser Produktionsform in der Separatormaschine könnte
Rückenmark eines BSE-infizierten Rindes in das Fleisch gelangen. Innereien
sind in der Zutatenliste unter ihrem jeweiligen Namen zu benennen. In der
geänderten Verordnung soll auch festgelegt werden, dass der Anteil von Fett
und Bindegewebe im Erzeugnis einen vorgegebenen Höchstwert nicht
überschreiten darf.

 



 

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