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AHO Aktuell - 06.12.2002

Datenbank >>Schwein<<


(ZDS) - Eine Änderung und Aktualisierung der Richtlinie 64/432/EWG aus dem
Jahre 1997 (Richtlinie zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim
innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Rinden und Schweinen) enthält -
in Verbindung mit einer Rinder-Datenbank - auch die Auflage zur Einrichtung
einer Schweine-Datenbank. Nur Deutschland und Österreich hatten sich damals
gegen diese Datenbank ausgesprochen.
Mit der am 29.11.2002 vom Bundesrat beschlossenen Änderung der
Viehrverkehrsverordnung (VVVO) wurde die Umsetzung der Richtlinie in
Nationales Recht eingeleitet. Allerdings war das Interesse der Wirtschaft
und der Behörden an dieser Datenbank nie besonders groß, weil

- mit der Viehverkehrsverordnung bereits ein gut funktionierendes System zur
Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von Schweinen im Seuchenfall besteht
und
- bereits alle Schweinehaltungen in den Datenbanken der Kreisveterinäre
registriert sind.

Hinzu kommen die Zweifel an einem reibungslosen Betrieb einer zentralen
Datenbank für Schweine. Die Tierbewegungen im Schweinebereich überschreiten
die des Rinderbereiches um ein Vielfaches überschreiten.
Auf die Frage, wie die neue VVVO im Schweinebereich jetzt umzusetzen ist,
wird man derzeit landauf, landab keine zufriedenstellende Antwort erhalten.
Schlicht und ergreifend: es fehlt eine entsprechende Ländervereinbarung.
Auch wenn die bisherige Zurückhaltung der Behörden angesichts leerer Kassen
verständlich ist, müssen sich die Länder jetzt schnellstmöglich abstimmen,
um ein halbwegs reibungsloses Anlaufen der Bewegungsmeldungen zu
ermöglichen. Eins ist klar: die Wirtschaft wird spätestens am 1. April
melden, denn dann endet die Übergangsfrist für die Umstellung auf eine
ebenfalls verordnete neue Kennzeichnung.


 



 

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