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AHO Aktuell - 04.12.2002

USA: Siegeszug für bestrahlte Hackfleischprodukte


Reston, Virginia (aho) – Immer mehr namhafte amerikanische Supermarkt – und
Restaurantketten verwenden durch Bestrahlung entkeimte Hackfleischprodukte,
um ihre Kunden vor Lebensmittelinfektionen zu schützen und um
Schadenersatzansprüche zu vermeiden. Wie die NAMP (The North American Meat
Processors Association) der Presse mitteilte, nehmen die amerikanischen
Konsumenten dieses Angebot auf Grund intensiver Aufklärungsaktionen an. Die
Verkaufszahlen übersteigen die kühnsten Erwartungen der Supermarktketten.
Zur Zeit werden frische bestrahlte Hackfleischprodukte in mehr als 1.000
Supermärkten angeboten. Die Zahl dürfte sich nach einer Schätzung der NAMP
innerhalb von wenigen Wochen mehr als verdoppeln. Bestrahlte
Hackfleischtiefkühlprodukte werden sogar in 3.000 Supermärkten in 30
Bundesstaaten der USA angeboten.
Ähnlich rasant steigen die Umsätze verschiedener Restaurantketten mit
bestrahlten Hackfleischprodukten. Wie ein Sprecher von „SureBeam“, einem
Betreiber von Bestrahlungsanlagen in den USA mitteilte, haben zehn weitere
Restaurantketten ihr Interesse an bestrahlten Produkten bekundet.

Bestrahltes Fleisch darf in den USA seit 1999 verkauft werden. Seit April
2001 hat die US-Gesundheitsbehörde FDA (Food and Drug Administration) die
Bestrahlung von Futtermitteln für Tiere in der Landwirtschaft und Kleintiere
zugelassen, um eine weitere Verbreitung von Salmonellen über Futtermitteln
zu verhindern. Bei der Zubereitungen von Mahlzeiten für Schüler an
amerikanischen Schulen darf ab Ende des Jahres auch durch Bestrahlung
entkeimtes Fleisch verwendet werden. Wie das Agrarministerium der USA (USDA)
mitteilt, sei dies eine Reaktion auf die zunehmende Zahl von
Lebensmittelinfektionen durch Salmonellen und Coli-Bakterien bei Schülern.
Im Jahre 1999 kam es an 50 Schulen zu Lebensmittelinfektionen im
Zusammenhang mit der Schulspeisung. Insgesamt waren 2.900 Schüler und Lehrer
betroffen.


Hintergrundinformationen zu den Strahlenquellen und Verfahren zur
Bestrahlung von Lebens - und Futtermitteln.


Die zu verwendenden Strahlenquellen müssen zwei Voraussetzungen erfüllen:

Im bestrahlten Produkt darf keine Radioaktivität erzeugt werden und trotzdem
muß die Energie groß genug sein, um die Strahlung ausreichend tief
eindringen zu lassen.

Im Einzelnen sind dies von radioaktiven Isotopen ausgehend:

· Kobalt-60, künstlich hergestellt aus Kobalt-59, Energie 1,17 und 1,33 MeV,
wird auch für die Sterilisierung in der Medizin eingesetzt.

· Cäsium-137, aus Kernspaltung, Energie 0,66 MeV.

Maschinell, es sind weder Strahlen noch Strahlenquelle radioaktiv:

· Röntgenstrahlung, durch Abbremsen von Elektronen bis 5 MeV Energie

· Elektronenstrahlung ( bis 10 MeV Energie ), die von Teilchenbeschleunigern
(Linearbeschleunigern) erzeugt wird. Allerdings ist das
Durchdringungsvermögen von Elektronen im Vergleich zu den anderen genannten
Strahlenquellen relativ gering; in Lebensmitteln wie Fleisch beträgt die
Reichweite nur etwa 4,5 cm und eignen sich deshalb für die
Oberflächenentkeimung z.B. von Froschschenkeln.

Entsprechend den Sicherheitsvorschriften in kerntechnischen Anlagen sind die
Bestrahlungsräume nach außen ausreichend abgeschirmt und weitere
Schutzmaßnahmen sowie Meßeinrichtungen vorhanden. Die Kobalt 60 oder Cäsium
137 - Strahlenquelle selbst wird üblicherweise durch einen
Zirkonium-Stahlmantel so abgeschirmt, daß jeglicher Kontakt mit den Lebens -
und Futtermitteln oder Mitarbeitern ausgeschlossen ist. Das zu bestrahlende
Gut wird an der Strahlenquelle über ein automatisches Transportsystem um
eine Strahlenquelle herumgeführt, bis die gewünschte Bestrahlungsdosis
erreicht ist. Zum Beispiels wird in einer großen Co-Bestrahlungsanlage das
Gut schrittweise in verschiedenen Positionen durch die Anlage befördert,
wobei es insgesamt je nach Anforderungen 8 - 24 Stunden darin verweilt.

Das "Gemeinsames Expertenkomitee der FAO/IAEA/WHO für die gesundheitliche
Einschätzung bestrahlter Lebensmittel" wurde bereits 1980 festgestellt, daß
die Bestrahlung von Lebensmitteln bis zu einer Gesamtdosis von 10 kGy keine
toxikologischen Gefahren und keine Nährwertprobleme mit sich bringt.





 



 

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