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AHO Aktuell - 29.11.2002

Schweiz: Keine Gnade für Wasserwanzen


Basel (aho) - In einem asiatischen Lebensmittelgeschäft entdeckten
Mitarbeiter des Baseler Kantonslabors eine Art Käfer, welche vorverpackt zu
10 Stück als Lebensmittel angeboten wurde. Jegliche Kennzeichnung des
„Produktes“ fehlte. Weitere Recherchen ergaben, dass es sich um
Riesenwasserwanzen aus Thailand (genauer Hemiptera Belostomatidae
Lethocerus indicus
) handelte. Die bis zu 8 cm langen Tiere leben
bevorzugt am Grunde stehender oder langsam fliessender Gewässer und erbeuten
dort kleine Gliedertiere, aber auch Molche, Frösche und Fische. Abends
verlassen sie auch die Gewässer und fliegen angelockt durch Lichtquellen
umher. In Ostasien werden Wasserwanzen lebendig, mit zusammengebundenen
Füssen unter dem Namen „maengda“ auf dem Markt angeboten. Geröstet oder
zusammen mit Garnelen und Chili zu einem würzigen Dip zerstossen gelten sie
als schmackhafte Delikatesse.
Die Schweizer Lebensmittelverordnung (LMV) fasst alle genießbaren Tierkörper
unter dem Begriff Fleisch zusammen (Art. 118 Abs. 1). Außerdem werden die
zur Fleischgewinnung zugelassenen Tierarten abschliessend aufgezählt (Art.
121). Wanzen gehören zu den Insekten, welche nicht aufgeführt werden. Aus
diesem Grund sowie wegen der fehlenden Deklaration wurde die Probe
beanstandet und der Verkauf des Produktes verboten.
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