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AHO Aktuell - 28.11.2002

Niedersachsen legt aktualisierten KSP-Bekämpfungs- und Impfplan vor


Hannover (aho) - Auf Basis der neuen EG-Richtlinie zur Bekämpfung der
klassischen Schweinepest (KSP) hat Niedersachsen der EU-Kommission einen
aktualisierten Bekämpfungs- und Impfplan zur Genehmigung zugeleitet, das
teilte heute das niedersächsische Agrarministerium in Hannover mit.

Die tragenden Säulen des Schweinepest-Tilgungsprogramms seien nach wie vor
die jagdlichen Maßnahmen zur Reduzierung der Schwarzwildbestände sowie die
gezielte Impfung der Wildschweine. Die jagdlichen Maßnahmen, wie landesweite
Aufhebung der Schonzeit, Anwendung von Saufängen, Prämienzahlungen für
Frischlinge in den gemaßregelten Gebieten und die Motivation zur verstärkten
Bejagung sollen zu einer drastischen Reduktion der Schwarzwildpopulation in
ganz Niedersachsen führen.

Die Impfung werde in den Wildschweinepest gefährdeten Bezirken und
Überwachungsgebieten der Landkreise Verden, Rotenburg und
Soltau-Fallingbostel über das Jahr 2002 hinaus fortgeführt, kündigte das
Ministerium an. Auch wenn der letzte festgestellte niedersächsische
Wildschweinepestfall bei einem Frischling im Landkreis Rotenburg bereits
mehr als fünf Monate zurückliege, sei dies kein Grund für eine Entwarnung,
betonte das Agrarministerium.

Aber nicht nur die Schweinehalter in den gemaßregelten Gebieten seien
aufgefordert, die seuchenhygienischen Grundsätze strikt zu beachten.
Angesichts der Wildschweinepestsituation in den Bundesländern
Rheinland-Pfalz, Saarland und Nordrhein-Westfalen sowie in den
Mitgliedstaaten Frankreich, Luxemburg und Belgien seien alle Hausschweine
haltenden Betriebe gefordert, die Einschleppung des KSP-Virus zu verhindern.
Dies gelte insbesondere auch für die schweinedichten Regionen
Niedersachsens, in denen die Halter ohnehin gehalten seien, ein hohes
Hygieneniveau sicherzustellen. Das setze vor allem die Beachtung der
Vorschriften der Schweinehaltungshygieneverordnung voraus, die u. a.
Vorgaben zur Einfriedung von Schweinebeständen beinhalten. Es dürfte
selbstverständlich sein, dass in diesen hoch sensiblen Regionen jeglicher
Kontakt zu Wildschweinen unterbunden werden müsse; dieses gelte nicht nur
für Tierkontakte, sondern auch in Bezug auf indirekte Kontakte z. B. über
Jäger oder die Lagerung von Futter und Einstreu.





 



 

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