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AHO Aktuell - 27.11.2002

Neue Leitlinien zur Beseitigung von Schlachtabfällen


Brüssel/Berlin (aho) - Die Kommission hat heute neue Leitlinien für
staatliche Beihilfen zu den Kosten der Beseitigung von Schlachtabfällen und
Falltieren und zur Durchführung von Untersuchungen auf TSE (transmissible
spongiforme Enzephalopathien) vorgelegt. Dies wurde nötig, da durch die
unterschiedliche Politik der Mitgliedstaaten die Gefahr von
Wettbewerbsverzerrungen bestand.

Landwirtschaftskommissar Franz Fischler erklärte dazu: "Durch die wegen der
BSE-Krise eingeführten Rechtsvorschriften haben sich die wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen für die Beseitigung von Schlachtabfällen grundlegend
verändert. Was früher ein wertvolles Ausgangsprodukt war, ist jetzt Abfall,
der zudem für viel Geld beseitigt muss. Damit der Sektor sich an die neuen
Gegebenheiten anpassen kann, hat die Kommission bisher sehr hohe staatliche
Beihilfen genehmigt."

Allerdings habe sich gezeigt, dass die Beihilfen zu Wettbewerbsverzerrungen
führen können, da sie nicht von allen Mitgliedstaaten gewährt werden. Die
neuen Leitlinien haben hingegen keine Auswirkungen auf die Gewährung
staatlicher Beihilfen als Ausgleich für den Verlust für mit BSE oder
vergleichbaren Krankheiten infizierten Tieren. Die geänderten Vorschriften
treten am 1. Januar 2003 in Kraft.

 



 

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