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AHO Aktuell - 21.11.2002

EU: Verbot von Antibiotika als Wachstumsförderer bestätigt


Brüssel (aho) – Das Europäischen Parlaments hat heute den sogenannten
Keppelhoff-Wiechert-Berichts über Zusatzstoffe in der Tierernährung
verabschiedet. David Byrne, für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständiges
Kommissionsmitglied bewertete die Abstimmung des Parlaments als wichtigen
Schritt in Richtung des Ziels der Europäischen Union, die Verwendung von
Antibiotika und anderen möglicherweise schädlichen Stoffen in der
Tierernährung zu verbieten. Die Verschärfung der Vorschriften über die
Sicherheit von Futtermitteln zählt zu den Grundsteinen der EU-Strategie im
Bereich der Lebensmittelsicherheit. Das Verbot der Verwendung von
Antibiotika als Wachstumsförderer in Futtermitteln ist auch hinsichtlich der
Bemühungen zur Bekämpfung der Antibiotika-Resistenz (Phänomen der
antibiotikaresistenten „Super Bugs”) von entscheidender Bedeutung, teilte
Byne in einer Pressemitteilung mit. Es ist zu erwarten, dass der Ministerrat
rasch auf die erste Lesung des Parlaments reagiert und einen Gemeinsamen
Standpunkt zu der Verordnung möglicherweise bereits auf der Sitzung des
Rates „Landwirtschaft“ am 16. bis 19. Dezember festlegt. Das Parlament
unterstützte den Kommissionsvorschlag, wollte jedoch die Frist für das
Verbot vorziehen, nämlich auf den 1. Januar 2005 anstatt auf 2006.

Aus für Antibiotika als Wachstumsförderer in Futtermitteln

Die EU hat bereits in der Humanmedizin verwendete Antibiotika als
Zusatzstoffe in Futtermitteln verboten. Mit der neuen Verordnung wird dieses
Verbot um vier Arzneimittel ergänzt, die zwar nicht in der Humanmedizin
verwendet werden, jedoch auf dem EU-Markt noch zugelassen sind. Es handelt
sich dabei um:

- Monesin-Natrium
- Salinomycin-Natrium
- Avilamycin
- Flavophospholipol

Der Wissenschaftliche Lenkungsausschuss der EU hat die stufenweise
Einstellung der Verwendung jeglicher Antibiotika als Wachstumsförderer bei
gleichzeitiger Gewährleistung der Tiergesundheit empfohlen. Dies ist Teil
der im Juni 2001 beschlossenen Gemeinschaftsstrategie zur Bekämpfung der
durch Resistenz gegen antimikrobielle Mittel gegebenen Bedrohung der
Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze.
Nach einer Untersuchtung des Europäischen Dachverbands für Tiergesundheit
(FEDESA) wurden 1999 4700 Tonnen (35%) sämtlicher in der Europäischen Union
verwendeten Antibiotika an Nutztiere verabreicht, 8500 Tonnen (65%) an
Menschen. Bei den Tieren wurden 3900 Tonnen (das sind 29% der insgesamt
verwendeten Menge) zur Behandlung von Krankheiten gegeben, 786 Tonnen (6%
der insgesamt verwendeten Menge) wurden hingegen in der Tierernährung als
Wachstumsförderer eingesetzt. Die Erhebung schätzt, dass die Menge der als
Wachstumsförderer verwendeten Antibiotika seit 1997 um 50% zurückgegangen
ist; damals wurden etwa 1600 Tonnen als Futtermittelzusatzstoffe
verabreicht.

Hintergrund: Ein neues Sicherheitskonzept für
Futtermittelzusatzstoffe


Der Kommissionsvorschlag für eine Verordnung wurde am 25. März 2002
vorgelegt. Die Aktualisierung von EU-Vorschriften über
Futtermittelzusatzstoffe zählt zu den vorrangigen Maßnahmen, die im Weißbuch
der Kommission zur Lebensmittelsicherheit dargelegt wurden. Bei dieser
Verordnung handelt es sich um eine von Kommissar Byrne bei seiner
Antrittsrede vor dem Europäischen Parlament im September 1999 speziell
versprochenen Maßnahme. Mit dem Vorschlag werden die Bestimmungen über die
Sicherheitsbewertung und die Marktzulassung von Futtermittelzusatzstoffen
verschärft und gestrafft.
Gemäß der neuen Verordnung können nur Zusatzstoffe in Verkehr gebracht,
verwendet oder verarbeitet werden, die ein Zulassungsverfahren durchlaufen
haben. Die Zulassung bezieht sich auf bestimmte Tierarten und eine
höchstzulässige Dosis. Neue Zulassungen für Zusatzstoffe werden nur noch für
zehn Jahre erteilt. Firmen, die nach geltenden Vorschriften zugelassene
Futtermittelzusatzstoffe in Verkehr bringen, müssen innerhalb der nächsten
sieben Jahre eine Neubewertung und Neuzulassung ihrer Produkte beantragen.
Nach den neuen Bestimmungen müssen die Unternehmen nachweisen, dass der
Zusatzstoff positive Wirkungen auf das Tier (Wirksamkeit) hat und dass für
die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt keine Gefahr besteht
(Sicherheit). Zuständig für die Durchführung dieser Bewertungen wird die
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) sein.
Die Verordnung betrifft alle Arten von Zusatzstoffen, nicht nur Antibiotika
als Wachstumsförderer. Diese Stoffe werden in fünf große Kategorien
unterteilt:

- technologische Zusatzstoffe (z.B. Konservierungsstoffe)
- sensorische Zusatzstoffe (z.B. Aromen, Farbstoffe)
- ernährungsphysiologische Zusatzstoffe (z.B. Vitamine)
- zootechnische Zusatzstoffe (z.B. Darmflorasanierungsmittel,
nichtmikrobielle Wachstumsförderer)
- Kokzidiostatika (Zusatzstoffe zur Verhütung von Geflügelkrankheiten)

Darüber hinaus sollen für einige Zusatzstoffe Rückstandshöchstwerte (MRL)
festgesetzt werden, sofern sich dies als erforderlich erweist. Ein System
zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen sowie eine regelmäßige Testung von
Lebensmitteln sollen - wie bereits üblich - garantieren, dass die Werte
eingehalten werden.
Für Kokzidiostatika - Futtermittelzusatzstoffe zur Behandlung von
Infektionen bei Geflügel - sollen, sofern sie aus Antibiotika gewonnen
werden, strengere Vorschriften gelten: Innerhalb von vier Jahren muss eine
erneute Bewertung beantragt werden, und die MRL werden so gewählt, dass
Risiken für die Gesundheit vermieden werden.
Wie bereits übliche Praxis, müssen Futtermittelzusatzstoffe deutlich
etikettiert werden.

Wichtige Rolle der EBLS im Bewertungsverfahren

Im Rahmen des vorgeschlagenen neuen Verfahrens für die Zulassung neuer
Futtermittelzusatzstoffe wird die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EBLS) die von der Industrie eingereichten Anträge
beurteilen. Anhand von Rückstandsuntersuchungen wird die Behörde Höchstwerte
für Rückstände (MRL) vorschlagen, die in dem Rechtsakt zur Zulassung des
Futtermittelzusatzstoffes festgelegt werden, damit eine angemessene
Überwachung der Auswirkungen des Zusatzstoffs auf die menschliche Gesundheit
möglich ist.
Erfüllt der Zusatzstoff die Sicherheitsanforderungen und sonstigen
Erfordernisse, schlägt die Kommission innerhalb von drei Monaten nach Erhalt
des EBLS-Gutachtens einen Verordnungsentwurf vor, mit dem der Zusatzstoff
für 10 Jahre zugelassen wird und der Höchstwerte für Rückstände des
Wirkstoffs festsetzt. Alle Zulassungen können jeweils um 10 Jahre verlängert
werden; der entsprechende Antrag muss spätestens ein Jahr vor Ablauf der
Zulassung bei der EBLS gestellt werden.
Unternehmen, die gegenwärtig Futtermittelzusatzstoffe in den Verkehr
bringen, welche bereits nach den alten Vorschriften zugelassen wurden, haben
dies der EBLS mitzuteilen.
Die EBLS wird diese Informationen über die derzeit geltenden Zulassungen
prüfen und die Kommission unterrichten. Trotzdem müssen die Firmen innerhalb
von sieben Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung oder ein Jahr vor dem
Auslaufen der bestehenden Zulassung einen Antrag auf Neubewertung und
Neuzulassung stellen.
Zulassungen für bestimmte Kategorien werden an einen Zulassungsinhaber
geknüpft, der für die Durchführung eines Überwachungsplans nach dem
Inverkehrbringen zuständig ist. Der Zulassungsinhaber muss der Behörde
etwaige neue Informationen über die Sicherheit des Erzeugnisses mitteilen.

Die nächsten Schritte

Nächster Schritt im Rechtsetzungsverfahren wird die Festlegung eines
Gemeinsamen Standpunkts zur Verordnung durch den Ministerrat sein. Dies
könnte bereits auf der Sitzung des Rates „Landwirtschaft“ am 16. bis 19.
Dezember geschehen.


 



 

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