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AHO Aktuell - 21.11.2002

Garnelen aus Südostasien weiterhin mit Nitrofuranen belastet


Stuttgart (aho) - Wie das baden-württembergische Ministerium für Ernährung
und Ländlichen Raum am Donnerstag (21. November) mitteilte, werden bei
Untersuchungen im Rahmen der Lebensmittelüberwachung vor allem in Garnelen
aus Südost-Asien nach wie vor Nitrofuran-Rückstände im Spurenbereich
festgestellt. Bei den betroffenen Erzeugnissen handelt es sich in der Regel
um Tiefkühlprodukte, die eine lange Haltbarkeit aufweisen und über längere
Zeiträume hinweg verkauft werden können. Gegenüber einem Teil der
Erzeugnisse aus einigen Herkunftsländern in Südostasien sind im April diesen
Jahres europaweit Schutzmaßnahmen verhängt worden, die eine Untersuchung auf
Nitrofurane bei der Einfuhr vorschreiben. Die Überwachungsstrategie in
Baden-Württemberg zielt darauf ab, insbesondere solche Waren zu erfassen,
die importiert worden waren bevor diese Schutzmaßnahmen eingerichtet wurden.

An den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern (CVUA) des Landes wurden
im laufenden Jahr insgesamt 173 Proben Garnelen aus dem Groß- und
Einzelhandel untersucht. 22 davon (12,7 Prozent) wiesen Spuren von
Nitrofuran-Rückständen auf. Bei den bereits vor längerer Zeit importierten
Erzeugnissen liegt der Anteil von Proben mit Nitrofuran-Rückständen bei 20,4
Prozent.

Auf Grund der geringen Rückstandsmengen war eine konkrete Gesundheitsgefahr
für den Verbraucher in keinem Fall zu befürchten. Allerdings ist die
Anwendung von Nitrofuranen bei Tieren, die zur Lebensmittelgewinnung dienen,
im Sinne des vorsorgenden Verbraucherschutzes, EU-weit verboten. Rückstände
in Lebensmitteln werden nicht toleriert.

Produkte mit Nitrofuran-Rückständen werden aus dem Handel genommen und
dürfen nicht weiter verkauft werden. Die weitere gezielte Probennahme diene
damit unmittelbar dem Verbraucherschutz und zwinge die Unternehmen,
Eigenuntersuchungen im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten in verstärktem Maß
durchzuführen. Die Ergebnisse zeigten jedoch, dass die von Baden-Württemberg
eingeforderte bundesweite Überwachungsstrategie weiterhin unverzichtbar sei.
Diese Überwachung sollte bereits bei den Importeuren und großen
Vertriebszentren außerhalb von Baden-Württemberg ansetzen.

 



 

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