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AHO Aktuell - 19.11.2002

Frankreich will bei Tiermehlentsorgung sparen


(ZMP) – Auf Druck der Europäischen Kommission plant die französische
Regierung, die Entschädigungszahlungen für die Lagerung und Entsorgung von
Tierkörpermehlen und –fetten ab Januar 2003 einzustellen. Das hat massive
Proteste der Abdeckerei und der berufsständischen Organisationen der
Fleischwirtschaft ausgelöst. Nach ihrer Darstellung hat der Staat im Rahmen
der BSE-bedingten Verwendungsverbote für diese Schlachtnebenprodukte die
feste Zusage gegeben, die Branche für die zusätzlichen Kosten zu
entschädigen. Beim Wegfall dieser Mittel, die auf rund 250 Millionen Euro
pro Jahr beziffert wird, befürchten vor allem die Produzenten eine
Überwälzung der Entsorgungskosten mit der Folge fallender Erzeugerpreise.
Nach Angaben der interministeriellen Arbeitsgruppe zur Beseitigung von
Tierkörpermehlen wurden für Lagerung und Entsorgung der jährlich anfallenden
rund 550.000 Tonnen Tierkörpermehle und etwa 200.000 Tonnen Schmelzfette
zwischen Dezember 2000 und April 2002 insgesamt 270 Millionen Euro
aufgewandt, wovon etwa die Hälfte auf Entschädigungszahlungen an
Abdeckereibetriebe entfiel. Die gegenwärtig noch geltenden Beihilfesätze
belaufen sich auf 150 Euro je Tonne für die Fettproduktion, auf 263 Euro je
Tonne für die Tiermehlherstellung und -entsorgung sowie auf 188 Euro je
Tonne für die Tiermehlherstellung und -lagerung.

ZMP-Nachrichten für die Agrarwirtschaft
Jahrg. 40 Nr. 90 Bonn, den 12. November 2002

 



 

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