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AHO Aktuell - 13.11.2002

EuGH verbietet das CMA-Gütesiegel


(ZDS/AgE) - Mit dem Gütezeichen "Markenqualität aus deutschen Landen"
verstößt die Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft
(CMA) gegen das Gemeinschaftsrecht.
Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 5.11.2002 entschieden. Das
seit 30 Jahren verwendete Gütesiegel stelle zumindest eine potenzielle
Beschränkung des freien EU-Warenverkehrs dar, heißt es in dem Urteil.
Die Beurteilung der Luxemburger Richter fällt vor allem deshalb so streng
aus, weil sie das Siegel als eine staatliche Maßnahme betrachten. Sie
verweisen darauf, dass die CMA, die das Zeichen vergibt, auf der Grundlage
des Absatzfondsgesetzes gegründet wurde.
CMA-Geschäftsführer Jörn D w e h u s kündigte in einer ersten Reaktion an,
das Gütezeichen künftig nur noch mit dem Slogan "Geprüfte Markenqualität"
versehen und auch für ausländische Anbieter öffnen zu wollen.
Ein Mitarbeiter von EU-Agrarkommissar Dr. Franz F i s c h l e r äußerte
allerdings Zweifel, ob dies ausreiche, um die Vorgaben des EuGH zu erfüllen.
Vermutlich werde die CMA auf eine rein privatwirtschaftliche Grundlage
gestellt werden müssen.

 



 

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