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AHO Aktuell - 06.11.2002

Salmonellenverordnung: BMVEL will neues Konzept


Bonn (aho) - Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft (BMVEL) erarbeitet nach einem Bericht des Verbandes der
Fleischwirtschaft e.V. in Bonn ein neues Konzept zur obligatorischen
Kontrolle von Schlachtschweinen auf Salmonellen. Bisher war im
Verordnungsentwurf vorgesehen, dass die Schweinehalter verpflichtet sind,
für ihre zu schlachtenden Schweine die Probenahme bei den Schlachtbetrieben
zu veranlassen. Das BMVEL sieht inzwischen in dieser Konstruktion zu viele
Probleme, da zwischen den Schweinehaltern und Schlachtbetrieben nur
teilweise ein direkter Kontakt besteht. Das BMVEL stellte jetzt im
Bundesmarktverband ein verändertes Konzept vor, das die Entnahme von
Blutproben im Erzeugerbetrieb vorsieht. Wie bisher ist vorgesehen, dass die
Schweinehalter die Schlachtbetriebe informieren müssen, wenn ihr Bestand den
Status III hat, d.h., wenn in mehr als 40 Prozent der Proben
Salmonellen-Antikörper gefunden werden. Schweine aus Beständen mit diesem
Status müssen am Ende des Schlachttages geschlachtet werden. Die Vertreter
der Schweinehalter begrüßten die neue Variante, weil damit die
Statusergebnisse schneller vorliegen und weil es schneller möglich ist,
Maßnahmen zu ergreifen um den Status III wieder zu verlassen. Ein erster
Entwurf des neuen Konzepts soll in Kürze vorliegen, meldet der Verband.

 



 

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