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AHO Aktuell - 31.10.2002

Neue Richtlinie zur Bekämpfung der Schweinepest


Brüssel/Berlin (aho) Die Richtlinie zur Bekämpfung der klassischen
Schweinepest gilt ab dem 01.11.2002 in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie enthält
vor allem neue Bestimmungen zur besseren Bekämpfung der Seuche. Der
zuständige EU-Kommissar David Byrne begrüßte den Vorgang: „Der
Gesundheitszustand der Tiere in der EU ist lebenswichtig: gesunde Tiere
liefern gesunde Lebensmittel. Abgesehen von Aspekten der
Lebensmittelsicherheit und des Tierschutzes, Ausbrüche solcher
Tierkrankheiten wie der Schweinepest verursachen erhebliche wirtschaftliche
Verluste. Wir brauchen uns nur das Beispiel der Maul- und Klauenseuche
anzusehen, eine deutliche Mahnung, dass wir bei der Bekämpfung von
Tierkrankheiten wachsam bleiben müssen."

Die Klassische Schweinepest ist eine schwerwiegende Krankheit, die
Hausschweine und Wildschweine treffen kann. Ein Erkrankungsrisiko beim
Menschen ist nicht bekannt. Das Auftreten der Krankheit in der EU stellt
allerdings ein Hemmnis für den internen wie für den internationalen Handel
dar. Ausbrüche können erhebliche wirtschaftliche Verluste bewirken. Die
Tilgung der Krankheit in der EU ist eine der Prioritäten im Bereich
Tiergesundheit.

Die neuen Bestimmungen der Richtlinie 2001/89/EG setzen die bisherige
Tilgungsstrategie durch Keulung der Bestände des infizierten Betriebs fort,
sehen aber auch eine mögliche kontrollierte Impfung in Notfällen sowie die
orale Impfung von Wildschweinen vor. In Erwartung neuer wissenschaftlicher
Entwicklungen sieht die Richtlinie den Einsatz von „Marker-Impfstoffen" vor,
die zusammen mit derzeit in Entwicklung befindlichen Labortests eine
Unterscheidung zwischen geimpften und infizierten Tieren ermöglichen.

Die neue Richtlinie untersagt die Verfütterung von Küchen- und
Speiseabfällen (Abfälle von Lebensmitteln aus Restaurants, Großküchen und
anderen Küchen) an Schweine. Allerdings kann die Kommission gemäß der neuen
Verordnung über tierische Nebenprodukte befristete und streng überwachte
Ausnahmeregelungen zulassen.

In den vergangenen Jahren hat sich die Bekämpfung der Schweinepest in
einigen Mitgliedstaaten als besonders schwierig erwiesen, vor allem in
Regionen mit einer hohen Schweinebesatzdichte. Die Epidemie von 1997/1998
machte die Tötung und Vernichtung einer großen Zahl von Tieren erforderlich
und demonstrierte, wie schnell hohe wirtschaftliche Kosten entstehen können.

 



 

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