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AHO Aktuell - 31.10.2002

Letzter Arbeitstag des BgVV


Berlin (bgvv) - Der 31. Oktober 2002 ist der letzte Arbeitstag für rund 800
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter dem Namen des Bundesinstituts für
gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV). Das Institut
wird im Zuge der Neuordnung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der
Lebensmittelsicherheit aufgelöst. Seine Aufgaben werden in Zukunft von drei
Einrichtungen des Bundes wahrgenommen: dem Bundesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit (BVL, Braunschweig), der Bundesforschungsanstalt
für die Viruskrankheiten der Tiere (BFAV, Insel Riems) und dem
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR, Berlin). Ziel der Neuordnung ist
eine klare Trennung in Risikobewertung und Risikomanagement.

Das BgVV war 1994 als eine von drei Nachfolgeeinrichtungen des
Bundesgesundheitsamtes ins Leben gerufen worden und hatte sich die
Verbesserung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes im nationalen,
europäischen und internationalen Rahmen zum Ziel gesetzt. Im Vordergrund
stand dabei die internationale Verankerung des Vorsorgeprinzips. In den acht
Jahren seines Bestehens hat das Institut wesentliche Erfolge für den
Verbraucherschutz erzielt. So hat das BgVV durch die frühzeitige Ermittlung
der Belastungspfade und die Einführung und Anwendung gestufter
Maßnahmenkataloge im Lebensmittelbereich wesentlich an der Verringerung der
Dioxinbelastung der Bevölkerung (um über 50 % in den letzten 10 Jahren)
mitgewirkt. In der BSE-Krise forderte das BgVV frühzeitig Schutzmaßnahmen,
die über die in der EU gültigen hinausgingen. Auf Initiative des BgVV wurde
der Umfang der Risikomaterialien erweitert und das BSE-Test-Alter der Rinder
in Deutschland von 30 Monaten auf zwei Jahre abgesenkt.
Das am BgVV im europäischen Verbund aufgebaute Zoonosen-Monitoring liefert
heute wichtige Daten zur Beurteilung der Zoonosen-Situation entlang der
Lebensmittelkette. Diese Daten bilden sowohl die Basis für eine
wissenschaftlich fundierte, qualitative und quantitative mikrobiologische
Risikobewertung als auch für die Bekämpfung bedeutender Erkrankungen, die
vom Tier auf den Menschen übertragen werden können.

Durch die Entwicklung und Standardisierung von Nachweismethoden wurden
sowohl im mikrobiologischen als auch im Bereich der Rückstände und
Kontaminanten wichtige Beiträge auf dem Gebiet der Analytik geleistet. Dies
gilt für "neue", durch Lebensmittel übertragene Infektionserreger wie
Campylobacter oder verotoxinbildende E. coli ebenso, wie für die
Acrylamid-Problematik, deren gesundheitliche Bedeutung für den Verbraucher
erst im April dieses Jahres deutlich wurde. Die Arbeiten des BgVV
ermöglichten eine zügige Umsetzung erster Maßnahmen zur Minimierung der
Belastung der Verbraucher.

Die Arbeit des Instituts mündete in zahlreichen Empfehlungen zum Schutz der
Verbraucher und Änderungen der Rechtsgrundlagen. So trug das BgVV durch
seine Arbeiten im Bereich der Antibiotikaresistenz-Entwicklung entscheidend
dazu bei, dass die meisten Futtermittelzusatzstoffe heute entweder verboten
sind oder EU-weit nur noch für eine begrenzte Zeit eingesetzt werden dürfen.

Mit dem Inkrafttreten der europäischen Biozid-Richtlinie sind langjährige
Forderungen des BgVV nach einer Verbesserung des gesundheitlichen
Verbraucherschutzes in diesem kritischen und in der Vergangenheit weitgehend
ungeregelten Bereich erfüllt worden. Wichtige Erfolge hat das Institut auch
bei der Sicherstellung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes im
Lebensmittelbereich erzielt. Dazu gehört der Schutz des Verbrauchers vor
Irreführung.

Die Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung Ersatz- und Ergänzungsmethoden
zum Tierversuch (ZEBET) hat in mehrjährigen Verbundprojekten gemeinsam mit
Industrielaboratorien weltweit die ersten zwei Ersatzmethoden zum
Tierversuch für die regulatorische Sicherheitstoxikologie entwickelt. Die
Methoden wurden im Jahr 2000 in Europäische Richtlinien aufgenommen und im
Mai 2002 als erste Alternativmethoden zum Tierversuch weltweit anerkannt.

Auch im internationalen Bereich blickt das BgVV auf eine erfolgreiche
wissenschaftliche Zusammenarbeit zurück. Dies gilt nicht nur für die
Erarbeitung von Empfehlungen für Europa und die Festlegung von Höchstmengen,
sondern auch für die Beiträge zum gesundheitlichen Verbraucherschutz im
Rahmen der EU-Chemikalienpolitik und der Harmonisierung von
Bewertungskriterien.

Als wissenschaftlich arbeitende Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft hat
sich das BgVV schon frühzeitig um die offene Kommunikation gesundheitlicher
Risiken bemüht. In den letzten Jahren wurden deshalb Risikobewertungen zu
aktuellen Themen über das Internet allen interessierten Bürgern zur
Verfügung gestellt.

Nach der Auflösung des BgVV werden Risikobewertung und Risikokommunikation
im Bundesinstitut für Risikobewertung wahrgenommen. Für das Risikomanagement
zeichnet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
verantwortlich. Soweit im Bereich der Zoonosen zu Tierkrankheiten gearbeitet
wurde, werden diese Aufgaben künftig unter dem Dach der
Bundesforschungsanstalt für die Viruskrankheiten der Tiere angesiedelt sein.


 



 

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