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AHO Aktuell - 29.10.2002

Verbraucherinformation bei Fleischerzeugnissen wird verbessert


Berlin (aho) - Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig
eindeutiger über die Zusammensetzung von fleischhaltigen Erzeugnissen
informiert werden. Das sieht der Verordnungsentwurf zur Änderung der
Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung vor, den das
Bundesverbraucherministerium vorgelegt hat. Auf dem Etikett von
Erzeugnissen, die Fleisch als Zutat enthalten wie z.B. zusammengesetzte
Lebensmittel, Fertiggerichte oder Fleischerzeugnisse ist danach genau
anzugeben, von welcher Tierart das verwendete Fleisch stammt. Als Fleisch
darf dabei nur Skelettmuskulatur bezeichnet werden. Separatorenfleisch fällt
nicht unter diese Definition und muss gesondert in der Zutatenliste
aufgeführt werden. Separatorenfleisch vom Rind ist nach wie vor verboten.
Innereien sind in der Zutatenliste unter ihrem jeweiligen Namen zu benennen.
Festgelegt ist auch, das der Anteil von Fett- und Bindegewebe im Erzeugnis
einen vorgegebenen Höchstwert nicht überschreiten darf.

Mit der vorgeschlagenen Änderungsverordnung wird die Richtlinie 2001/101/EG
der Europäischen Kommission in deutsches Recht umgesetzt. Mit dieser
Richtlinie wird gemeinschaftsweit eine einheitliche Fleischdefinition für
Kennzeichnungszwecke vorgeschrieben.

Der Verordnungsentwurf wurde dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet
(BR-Drs. 789/02).



 



 

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