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AHO Aktuell - 24.10.2002

Landgericht Bad Kreuznach: 1. Urteil im " Bio-Getreide-Verfahren"


Bad Kreuznach (aho) - Die 6. Strafkammer ( Wein- und
Lebensmittelstrafkammer ) des Landgerichts Bad Kreuznach hat heute den 23
Jahre alten Sohn eines Agraringenieurs aus Altenglan wegen Beihilfe zum
Betrug in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Beihilfe zum
Inverkehrbringen von Lebensmitteln unter irreführender Kennzeichnung in
einem Fall zu einer Freiheisstrafe von 2 Jahren verurteilt, deren
Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Der Angeklagte war in vollem Umfang geständig, für die Firmen seines Vaters
Getreide transportiert zu haben. Das aus konventionellem Anbau stammende
Speise- und Futtergetreide wurde als "aus kontrolliert ökologischem,
EU-konformen Anbau stammend" verkauft. Ab Oktober 1999 habe er hiervon
Kenntnis gehabt. Gleichwohl habe er den Transport weiter betrieben, sogar
eine eigene Transportfirma gegründet. Ab Mai 2000 sei er auch mit der
Disposition betraut gewesen.

Die Kammer stellte die vor Oktober 1999 liegenden Fälle mit Zustimmung der
Staatsanwaltschaft ein. Sie folgte im Strafmaß dem Antrag der
Staatsanwaltschaft. Trotz des hohen Schadens ( ab Oktober 1999 wurden
24.745.244 kg Getreide für fast 10 Millionen DM verkauft ) berücksichtigte
die Kammer zu Gunsten des Angeklagten vor allem sein umfassendes Geständnis
und seine Schuldeinsicht. Die Bewährungszeit beträgt 4 Jahre. Der Angeklagte
muss neben den Kosten des Verfahrens 2.000,-- EUR an die gerichtshistorische
Sammlung in Flensburg und 1.800,-- EUR an die Staatskasse zahlen. Ihm wurde
jeder geschäftliche Kontakt zu den weiteren Mitangeklagten untersagt.

Der Angeklagte hat das Urteil angenommen. Die Staatsanwaltschaft hat noch
keine Erklärung abgegeben.

Das wegen des Vorwurfs des Betruges und Verstoßes gegen das Lebensmittel-
und Bedarfsgegenständegesetz ebenfalls gegen den Vater, die Mutter, den
Onkel und den Cousin des Angeklagten geführte Verfahren wird am Dienstag,
den 29. Oktober 2002, um 09.00 Uhr fortgesetzt.







 



 

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