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AHO Aktuell - 24.10.2002

Geflügel- und Garnelenimporte werden auf Nitrofurane untersucht


Berlin (aho) - Geflügelfleischprodukte und Garnelen aus Thailand und
Geflügelfleischprodukte aus Brasilien müssen ab sofort bei der Einfuhr durch
die Grenzkontrollstellen der zuständigen Behörden der Länder auf Rückstände
von Nitrofuranen systematisch überprüft werden. Erst bei negativen
Ergebnissen dürfen die Sendungen für die weitere Vermarktung freigegeben
werden.
Rechtsgrundlage ist eine Dringlichkeitsverordnung, die jetzt vom
Bundesverbraucherministerin erlassen wurde. Jüngste Kontrollen der
EU-Mitgliedstaaten an Importen von Fisch und Geflügel ergaben Rückstände von
Nitrofuranen. Nitrofurane sind antibiotisch wirkende Stoffe, die zur
Behandlung und Verhinderung von Infektionen in der Human - und
Veterinärmedizin eingesetzt werden. Sie dürfen in der EU seit vielen Jahren
nicht mehr als Tierarzneimittel für lebensmittelliefernde Tiere verwendet
werden und wurden deshalb in den Annex IV der EU-Verordnung 2377/90
eingeordnet: Nitrofurane, außer Furazolidon am 22.12.94, Begründung: mutagen
kanzerogen; Furazolidon am 26.08.1995, Begründung: genotoxisch, cancerogen.

Nitrofurane dürfen aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes deshalb
nur noch in der Humanmedizin direkt beim Menschen zur Therapie von
Infektionen in Form von Kapseln, Scheidenzäpfchen und Salben eingesetzt
werden: Nifuran® Ovula Zus.: 1 Ovulum (Scheidenzäpfchen) enth.: Furazolidon
18 mg; Furadantin® retard Kapseln Zus.: 1 Kps. enth.: Nitrofurantoin 100 mg;
FURACIN®-SOL Salbe Zus.: 100 g enth.: Nitrofural (Nitrofurazon) 0,2 g. Hier
werden die Patienten im Vergleich zu den gelegentlich winzigen Rückständen
in Lebensmitteln über Tage und Wochen sehr hohen therapeutischen Dosierungen
ausgesetzt.



 



 

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