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AHO Aktuell - 11.10.2002

Bericht zur Bestrahlung von Lebensmitteln in der EU


Brüssel/Berlin (aho) - Die Europäische Kommission verabschiedete einen
Bericht über die Bestrahlung von Lebensmitteln in der EU, der unter anderem
auch Auskunft darüber gibt, inwieweit Lebensmittel auf dem EU-Markt
ordnungsgemäß gekennzeichnet sind.
Der Bericht ist der erste seiner Art und stützt sich auf Kontrollen der
nationalen Behörden in den Mitgliedstaaten. Generell konstatiert der Bericht
ein hohes Maß an Umsetzung der Vorschriften.

Bestrahlung ist eine physikalische Behandlung von Lebensmitteln mit
hochenergetischer ionisierender Strahlung. Sie kann dazu verwendet werden,
die Haltbarkeit von Lebensmitteln zu verlängern und/oder Gesundheitsrisiken
zu verringern, die mit bestimmten Lebensmitteln wegen des Vorhandenseins
gesundheitsschädlicher Mikroorganismen verbunden sind.

Der Bericht fasst die Ergebnisse der Kontrollen von September 2000 bis
Dezember 2001 zusammen. In diesem Zeitraum hatten nur sechs Mitgliedstaaten
auf ihrem Hoheitsgebiet niedergelassenen Anlagen die Zulassung erteilt
Lebensmittel zu bestrahlen (Belgien, Deutschland, Dänemark, Frankreich,
Niederlande, Vereinigtes Königreich). Die einzelnen Berichte der
Mitgliedstaaten weisen darauf hin, dass die Anlagen die Anforderungen der
Richtlinie größtenteils erfüllten.

Acht Mitgliedstaaten (Österreich, Deutschland, Finnland, Griechenland,
Irland, Niederlande, Schweden, Vereinigtes Königreich) führten Kontrollen
von im Handel befindlichen Lebensmitteln durch. Es stellte sich heraus, dass
nur wenige bestrahlte Erzeugnisse auf dem Markt sind, die nicht korrekt
gekennzeichnet sind. Es handelt sich dabei um Kräuter, Gewürze oder
Lebensmittel, die Kräuter oder Gewürze enthalten, wie Froschschenkel,
Garnelen oder Gemüse.

Im Vereinigten Königreich stellten die Behörden fest, dass 42 Prozent
bestimmter Nahrungsergänzungen (Aloe Vera, Luzerne, Teufelskralle,
Knoblauch, Ingwer, Ginkgo Biloba, Ginseng, Guarana, Kawa-Kawa,
Sägepalmen-Extrakt, Silymarin, Kurkuma) bestrahlt sind. Da die meisten
dieser Nahrungsergänzungen in der EU nicht bestrahlt werden dürfen, forderte
die Kommission die anderen Mitgliedstaaten auf, in diesem besonderen Bereich
verstärkt zu kontrollieren.

Insgesamt wurden über 6500 Lebensmittelproben untersucht, 1,5 Prozent
erwiesen sich als bestrahlt, aber nicht entsprechend gekennzeichnet.



 



 

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