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AHO Aktuell - 05.10.2002

Gen-Mais Bt-176 kann verfüttert werden


Wiesbaden (aho) - Nach Prüfung durch die zuständige Vollzugsbehörde ist
festgestellt worden, dass der von einem Landwirt in Wölfersheim illegal
angebaute Gen-Mais Bt-176 durch Verfütterung in Form von Silage (vergorenes
Pflanzenmaterial) verwertet werden kann. Das teilt das Hessische Ministerium
für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten mit. Ob der Landwirt von dieser
Möglichkeit Gebrauch macht, liegt in seiner Entscheidung. Der Landwirt hatte
Gen-Mais Bt-176 der Firma Syngenta auf mehreren Flächen angebaut, ohne die
vorgeschriebene Zweckbindung einzuhalten. Gen-Mais Bt-176 darf auf
begrenzten Flächen nur zu Forschungszwecken angebaut werden. Das Erntegut
aus diesen zu Forschungszwecken angelegten Flächen kann ohne weitere
Auflagen zu Fütterungszwecken eingesetzt werden. Auf Grund des illegalen
Anbaus wurde gegen den Landwirt ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Darüber
hinaus wurde ihm per Anordnung durch die zuständige Vollzugsbehörde
untersagt, das Erntegut aus dem illegalen Anbau an Dritte abzugeben.

Die Firma Syngenta ist als Hersteller verpflichtet, sicherzustellen, dass
Gen-Mais Bt-176 nur zu Forschungszwecken angebaut wird. Im vorliegenden Fall
hatte der Hersteller versäumt, die Rückgabe der überschüssigen Restmengen
des Saatguts aus dem Vorjahr durch den Landwirt zu kontrollieren. Ein
Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Hersteller wegen Verletzung dieser
Aufsichtspflicht wurde sofort nach der Entdeckung der ersten illegal
angebauten Fläche eingeleitet.






 



 

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