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AHO Aktuell - 05.10.2002

Newcastle Krankheit (ND) in den USA ausgebrochen


Los Angeles (aho) – Im amerikanischen Bundesstaat Kalifornien (Los Angeles
County) hält ein Ausbruch der Newcastle Krankheit in zwei
Hobby-Geflügelhaltungen Tierärzte und Behörden in Atem. Drei weitere
Hobby-Bestände stehen unter Verdacht, mit dem Virus infiziert zu sein.
Besondere Brisanz erhält der Vorgang durch die Tatsache, daß es sich bei
diesen Beständen insbesondere um Hähne handelt, die für Hahnenkämpfe genutzt
werden und die Tiere fast jedes Wochenende landesweit an anderen Orten
kämpfen. Hierdurch kommt es zu einer Vielzahl von intensiven „Tier zu Tier –
Kontakten“, die sich für die Behörden kaum nachvollziehen lassen. In den
meisten amerikanischen Bundesstaaten sind Hahnenkämpfe per Gesetz verboten.
Die jetzt betroffenen Hobby-Bestände liegen in der Nähe von kommerziellen
Geflügelhaltungen. Bisher sind diese aber nicht betroffen.

Die Newcastle Krankheit (ND) ist eine weltweit verbreitete, außerordentlich
ansteckende Viruserkrankung (Rubulavirus), die hauptsächlich Hühner und
Puten aller Altersgruppen, außerdem Fasane, Rebhühner und Wachteln, in
seltenen Fällen auch Wassergeflügel, Wildgeflügel, Papageien, Strauße und
Sittiche befällt. Das klinische Bild wird durch hohes Fieber (- 43°C),
Apathie, Niesen, wäßriger Durchfall bestimmt. Der Schnabel und Augen sind
mit zähem Schleim bedeckt. Der Großteil der Vögel verendet innerhalb von
fünf Tagen. Daneben treten - besonders bei Küken - zentralnervöse Störungen
wie Ataxie, Torticollis, Lähmungen und Manegebewegungen auf. Bei Hühnern
setzt die Legetätigkeit für Wochen aus.

In Deutschland besteht eine Impfpflicht für Hühner- und Truthühnerbestände
hin. Dies gilt auch für Klein - undHobby-Haltungen. Bei einem Ausbruch der
Krankheit könnte die Europäische Union langfristige Handelsbeschränkungen
für den ganzen Landkreis erlassen. Die Vermarktung des Geflügels wäre dann
kaum noch möglich.

Hühner oder Truthühner dürfen in Deutschland in einen Geflügelbestand oder
auf Geflügelmärkte oder Geflügelschauen nur verbracht werden, wenn an Hand
einer tierärztlichen Bescheinigung die regelmäßige Impfung des
Herkunftsbestandes nachgewiesen werden kann. Der Handel mit ungeimpften
Tieren ist verboten.







 



 

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