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AHO Aktuell - 30.09.2002

Bundesrat fordert konkrete Regelungen zur Straußenhaltung


Berlin (aho) - In einer Entschließung hat der Bundesrat am Freitag
(27.09.02) die Bundesregierung gebeten, umgehend von einer im
Tierschutzgesetz enthaltenen Ermächtigung für Straußenvögel (Strauße, Emus
und Nandus) Gebrauch zu machen. Zur Begründung wird auf einen früheren
Beschluss des Bundesrates verwiesen, in dem ein Verbot der Straußenhaltung
gefordert worden war mit der Möglichkeit, auf Antrag Ausnahmen zuzulassen,
sofern dieses dem Schutz der Tiere nicht zuwiderläuft. Der Bundesrat hält
die damalige Forderung nach wie vor für berechtigt. Die tierschutzgerechte
Haltung von Straußen sei unter den hier vorherrschenden
Witterungsbedingungen nicht über generelle Haltungsanforderungen zu regeln,
sondern Einzelfallprüfungen vorzubehalten.

Entschließung des Bundesrates zur Haltung von Straußenvögeln
Drucksache 602/02 (Beschluss)



 



 

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