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AHO Aktuell - 26.09.2002

Schäfer wegen Tierquälerei verurteilt +++ 2 Jahre Tierhaltungsverbot


Zweibrücken (aho) - Die 3. Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken
hat am Mittwoch einen Schäfer wegen Tierquälerei zu sechs Monaten
Haft auf Bewährung verurteilt. Der Mann darf zudem zwei Jahre lang keine
Schafe mehr halten. Damit verringerten die Richter in der Berufungs-
verhandlung das bereits vom Amtsgericht verhängte Strafmaß um zwei
Monate. Das Gericht hielt es für erwiesen, dass der Angeklagte 1999/2000
in einem Fall 65, in einem weiteren Fall 560 seiner eigenen Schafe
vorsätzlich
länger andauernde Leiden zugefügt hat, indem er die Tiere nicht mit Wasser
und Futter versorgte und verwahrlosen ließ, so dass einige Tiere verendeten.
Da die Schafe nicht geschoren wurden, wuchs in dem verfilzten Fell einiger
Tiere sogar Gras.

 



 

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