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AHO Aktuell - 24.09.2002

Rohmilch mit Risiko +++ Listerien +++ EHEC


Kiel (aho) – Untersuchungen der Bundesanstalt für Milchforschung (BAfM)
in Kiel haben ergeben, dass unter lebensmittelhygienischen Gesichtspunkten
der Direktverkauf von Milch und Milchprodukten nicht unproblematisch ist.
So konnten aus 149 Proben von Milch-ab-Hof in 30 Proben (20,1 %), die
aus 22 verschiedenen Betrieben stammten, Krankheitserreger isoliert werden,
davon zweimal EHEC-Bakterien und 15-mal Listeria monocytogenes. Ähnlich
sah es bei den Milchprodukten aus: In 334 Rohmilchkäseproben wurden
sieben Mal EHEC-Bakterien gefunden. Mit EHEC werden
Giftstoffe produzierende Coli-Bakterien
bezeichnet, die zu ernsten
Magenbeschwerden, blutigen Durchfällen, aber auch zu Nierenschäden
führen können. Listerien können besonders bei anfälligen Personen wie
Schwangeren, Kleinkindern und immungeschwächten Menschen Fieber,
Erbrechen und Erkrankungen wie Hirnhautentzündung hervorrufen.

Bei den so genannten Hygiene-Parametern in Milch-ab-Hof überschritten
bis zu 29 % der Proben die in der Milchverordnung angegebenen Maxima.
Bei pasteurisierter Frischmilch aus der Molkerei kommt es dagegen zu
keinen Überschreitungen. Konsumenten sollten auf jeden Fall Milch-ab-Hof
vor dem Verzehr abkochen, um eventuell vorhandene Krankheitskeime
abzutöten.

Unter dem Eindruck der zahlreichen Lebensmittelskandale der letzten
Jahre entscheiden sich viele gesundheitsbewusste Verbraucher dafür,
landwirtschaftliche Produkte direkt beim Bauern zu kaufen. Dazu zählt
auch die Milch. In Hessen beispielsweise verkaufen rund 50 % der 9000
Milcherzeuger Milch-ab-Hof.

Die hygienischen Anforderungen an Milch und Milcherzeugnisse sind
rechtlich geregelt und erscheinen im Sinne des Verbraucherschutzes auch
ausreichend. Die zum Teil unbefriedigende hygienische Situation sollte
durch eine verstärkte Weiter- und Fortbildung der Direktvermarkter
verbessert werden.

Wesentlich günstiger sah es im Rahmen dieser Untersuchung bei
Vorzugsmilch aus, die auch über die Direktvermarktung oder den Handel
abgegeben werden kann. Hier wurden deutlich weniger Keime gefunden.
Verantwortlich dafür ist offensichtlich die Einhaltung der gesetzlichen
Regelungen der Milchverordnung (§ 7) mit den konkreten Anforderungen
an den landwirtschaftlichen Betrieb.



 



 

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