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AHO Aktuell - 23.09.2002
Frist für BHV1-Untersuchungen und Impfungen läuft aus
Landkreis Cloppenburg (aho) - Bis zum 7. Dezember müssen
grundsätzlich alle über neun Monate alten Rinder auf BHV1
(Bovines Herpesvirus Typ 1) erstmalig untersucht sein. Darauf
weist das Veterinäramt des Landkreises Cloppenburg hin.
Anschließend gilt eine jährliche Untersuchungspflicht.
Die Halter von Zuchtrindern, zum Beispiel Milchviehhalter,
Mutterkuhhalter und Färsenzüchter, die noch keine
Untersuchung durchgeführt haben, sollten sich deshalb
spätestens zum Weideabtrieb mit ihren Haustierärzten in
Verbindung setzen, empfiehlt die Behörde. "Die Kosten
für die Blutentnahme und -untersuchung werden von der
Tierseuchenkasse nur übernommen, wenn die Maßnahmen
rechtzeitig durchgeführt und die Beteiligung am BHV1-
Sanierungsverfahren erklärt werden," so Amtstierarzt
Dr. Hermann Seelhorst.
Rinderhalter können Ausnahmen von der Untersuchungs-
pflicht für reine Mastbetriebe, die ausschließlich Rinder zur
Schlachtung abgeben, laut Verordnung beim Landkreis
beantragen. Auch für sonstige Rinderbestände mit räumlich
getrennten Mastabteilungen kann die Kreisbehörde
Ausnahmen zulassen. Die Mastrinder müssen in diesen
Fällen regelmäßig vom Haustierarzt gegen BHV1 geimpft
werden. Mit den Impfungen sollte umgehend begonnen
werden, rät die Kreisverwaltung.
Fresseraufzuchtbetriebe und Kälbermastbetriebe, die
ausschließlich unter neun Monate alte Rinder halten, müssen
keinen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung stellen.
Für diese Betriebe ordnet der Landkreis die Impfung an.
Bei fristgerechter Impfung übernimmt die Tierseuchen-
kasse die Impfgebühr und die Impfstoffkosten.
AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de