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AHO Aktuell - 23.09.2002

Schweinepestgefahr durch hohe Wildschweinpopulation


Landkreis Cloppenburg (aho) - Vor fünf Jahren hat es im
Landkreis Cloppenburg den letzten Ausbruch der Klassischen
Schweinepest gegeben. Nun warnt die Kreisverwaltung wegen
der steigenden Wildschweinpopulation im Kreisgebiet vor der
Gefahr einer erneuten Infektion. Die ansteckende Tierseuche ist
vom Schwarzwild auf Hausschweine übertragbar. Bereits in
den neunziger Jahren konnten Seuchenausbrüche ursächlich
auf infizierte Wildschweine zurückgeführt werden. Im Landkreis
Cloppenburg und den benachbarten Kreisen sind bislang noch
keine Fälle von Wildschweinepest bekannt.

Von einem vermehrten Auftreten der Seuche sind zurzeit vor
allem Nordfrankreich, Luxemburg und die Bundesländer
Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen betroffen. In den
beiden Bundesländern ist innerhalb der letzten vier Wochen
bei über 40 Tieren Wildschweinepest festgestellt worden.
Auch in Niedersachsen gibt es im Raum Lüneburg nach wie
vor ein Beobachtungsgebiet.

Wegen der besorgniserregenden Meldungen aus West-
deutschland und den Nachbarländern ist laut Kreisverwaltung
der erheblichen Zunahme von Wildschweinen im Landkreis
Cloppenburg entgegenzuwirken. Die Verbreitung des
Schwarzwildes erstreckt sich hier überwiegend vom Baumweg
(Gemeinde Emstek) bis in den Landkreis Oldenburg und vom
Eleonorenwald (Stadt Friesoythe) bis in den Landkreis
Emsland.

Um die Infektionsrisiken der Klassischen Schweinepest
durch Wildschweine so gering wie möglich zu halten, haben
die Landesjägerschaft Niedersachsen und das Niedersächsische
Landwirtschaftsministerium alle Jäger aufgefordert, diese
Wildbestände intensiv zu bejagen. Darüber hinaus werden
die unteren Jagdbehörden in Niedersachsen per Verordnung
die Schonzeit für Schwarzwild - mit Ausnahme führender
Bachen - aufheben. Um die Gesundheitssituation der
Wildschweine im Landkreis Cloppenburg zu ermitteln, fordert
die Kreisbehörde alle Jäger auf, bei möglichst vielen erlegten
Tieren Blutproben zur Untersuchung auf Schweinepest zu
entnehmen. Werden untersuchungsfähige Proben vorgelegt,
so verzichtet der Landkreis im Gegenzug auf eine Gebühr für
die gesetzlich vorgeschriebene Trichinenuntersuchung. Die
Kreisverwaltung weist darauf hin, dass dies allerdings nur
für Schwarzwild gilt, das im Kreisgebiet erlegt wurde.

Parallel dazu ruft das Veterinäramt des Landkreises alle
Landwirte mit Schweinehaltung dringend auf, in ihren
Betrieben sämtliche Hygienemaßnahmen zur Abwehr von
Infektionen einzuhalten. Dazu zählt auch eine ordnungsgemäße
Einfriedung. Außerdem weisen die Amtstierärzte nachdrücklich
auf die Beachtung der bekannten Vorsichtsmaßnahmen beim
Zukauf, beim Handel und beim Transport von Schweinen hin.
Unverzichtbar seien besonders Reinigungs- und Desinfektions-
maßnahmen in den Betrieben und bei den Transportfahrzeugen
sowie eine lückenlose Dokumentation darüber, so die Veterinäre.
Nur durch größte Sorgfalt sei die Gefahr der Schweinepest-
ausbreitung in den Griff zu bekommen.




 



 

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