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AHO Aktuell - 17.09.2002

Futtermittelrechtliche Änderungen ab 1. August 2003


(ZDS) - Bereits im Mai diesen Jahres haben das Europäische Parlament
und der Europarat mit der Richtlinie 2002/32 Grundsätze für eine
Vermeidung unerwünschter Stoffe in der Tierernährung festgelegt.
Ausschlaggebend für die rasche Notifizierung dürfte u.a. der sog.
MPA-Skandal gewesen sein.
Mit dieser Richtlinie wird ein absolutes Verfütterungsverbot für
Erzeugnisse ausgesprochen, die unerwünschte Stoffe enthalten, die
einen festgelegten Grenzwert überschreiten. Das heißt auch, dass diese
Erzeugnisse nicht zu Verdünnungszwecken mit dem gleichen oder
anderen zur Tierernährung bestimmten Erzeugnissen gemischt werden
dürfen.
Sobald ein Überschreiten der Grenzwerte festgestellt wird, sind alle
Wirtschaftsbeteiligten gefordert, die Ursachen für das Vorhandensein
der unerwünschten Stoffe zu ermitteln. Die Liste der unerwünschten
Stoffe enthält neben z.B. Blei, Blausäure, Dioxin und DDT auch
bestimmte Mycotoxine und Mutterkorn.

Noch sind die Auswirkungen für die Landwirte, die selber Getreide
anbauen, völlig ungewiß. Die Richtlinie wirft zu viele Fragen auf, die
noch vor einer Umsetzung in Nationales Recht beantwortet werden
müssen. So weiß bis jetzt noch niemand, ob die Höchstwerte auf
erntefrische oder gereinigte und behandelte Produkte anzuwenden
sind. Mutterkorn läßt sich bekanntlich nach einer Reinigung fast
vollständig aus einer Getreidecharge entfernen. Auch ist ungewiß was
z.B. mit einer mykotoxinbelasteten Getreidecharge passieren soll bzw.
wie die Ernährung der Nutztiere in feuchten Sommern mit stark
pilzbelastetem Futter sichergestellt werden kann. Um Antworten zu
finden, bleibt nicht mehr viel Zeit. Bis zum 1. Mai 2003 muß die
Richtlinie umgesetzt sein. Ab August sollen die Bestimmungen der
Richtlinie dann europaweit gelten.

Mit Blick auf die anstehende Umsetzung ist der Landwirt allerdings
bereits jetzt gefordert. Schon für die Winterbestellung gibt es
ackerbauliche Ansatzpunkte zur Reduzierung des Mykotoxingehaltes
im Getreide. So empfiehlt Dr. Ludger Laurenz von der Landwirt-
schaftskammer Westfalen-Lippe im Landwirtschaftlichen Wochenblatt
Westfalen-Lippe (Ausgabe 36/2002):

- Gerste ist im Hinblick auf eine mögliche Mykotoxinbildung kaum
gefährdet. Wo es die Fruchtfolge zuläßt, kann der Gerstenanbau
ausgedehnt werden.
- Beim Anbau von Weizen sollten weniger Fusarien-gefährdete Sorten
eingesetzt werden.
- Für den Anbau von Weizen nach Mais scheidet ein pflugloser
Ackerumbruch aus. Maisstroh und -stängel dürfen nicht an der
Ackeroberfläche liegen bleiben.
- Für den Anbau von Triticale in Betrieben mit Grenzertragsböden
werden standfeste Sorten empfohlen.


 



 

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